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Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse: CDU-Landtagskanditaten begrüßen Förderung

wettlaufer-weinmeister130801Schwalm-Eder. „Die meisten Kommunen haben zwar ihre Eröffnungsbilanz bereits aufgestellt, aber bei vielen fehlen noch die Jahresabschlüsse“, so Mark Weinmeister, Landtagskandidat aus dem Wahlkreis Schwalm-Eder Nord. Die Landtagskandidaten der CDU im Schwalm-Eder-Kreis Mark Weinmeister (Schwalm-Eder Nord, Guxhagen) und Matthias Wettlaufer (Schwalm-Eder Süd, Ottrau) weisen auf das soeben gestartete Sonder-Förderprogramm des Hessischen Innenministeriums hin. „Die Einführung der Doppik ist ein schwieriger Prozess und gerade für personal- und verwaltungsschwächere kleinere Gemeinden nicht immer einfach umzusetzen. Das neue Programm leistet unbürokratisch einen wirksamen Beitrag, damit sie ihren Pflichten nachkommen können“, erklärten die CDU-Landtagskandidaten.

Speziell die kleinen Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis werden bei der Aufstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen durch das Land Hessen unterstützt.

Im Schwalm-Eder-Kreis sind das nach den Einwohnerzahlen die Gemeinden Bad Zwesten, Edermünde, Gilserberg, Guxhagen, Jesberg, Knüllwald, Körle, Malsfeld, Morschen, Neuental, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Wabern und Willingshausen, sowie die Städte Neukirchen, Niedenstein Schwarzenborn und Spangenberg. „Jede Gemeinde kann bis zu 44.000 Euro an Zuweisungen beantragen, wenn sie im Gegenzug innerhalb bestimmter Fristen die Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüsse vorlegt, wobei die finanzielle Förderung der Jahresabschlüsse auch für kommende Jahre gilt“, so Weinmeister und Wettlaufer. Mit Hilfe der Fördermittel können die Gemeinden zum Beispiel private Dritte mit der Erstellung der Unterlagen beauftragen oder aber notwendiges eigenes Personal verstärken. Das Land Hessen stellt bis 2015 insgesamt 8,85 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Ziel des „Programms zur Förderung der Aufstellung von Eröffnungsbilanzen und nachfolgender Jahresabschlüsse“ ist es, dass der mit der Doppik verbundene Steuerungsgedanke umgesetzt werden kann. Eine Steuerung der kommunalen Haushalte setzt voraus, dass zeitnah aufgestellte prüfungsfähige Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse vorliegen. Die Kommunen waren aufgefordert, bis 2009 ihre Eröffnungsbilanzen vorzulegen, weiterhin müssen sie einen Jahresabschluss machen, wobei diese Aufgaben meist von externen Beratungsfirmen wie Steuerbüros oder Wirtschaftsprüfern vorgenommen werden.(red)



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