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B254: Nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung für Lkw

Unshausen/Hebel. Die Bundesstraße 254 ist in dem Teilabschnitt der Ortsdurchfahrten Hebel und Unshausen die verkehrsmengenmäßig am höchsten belastete Bundesstraße im Straßennetz des Schwalm-Eder-Kreises. Laut Verkehrszählung aus dem Jahr 2010 nutzen diesen Abschnitt täglich 11.597 Pkw und 1.158 Lkw. Bereits im Jahr 2006 wurde auf der B 254 ein Durchfahrtverbot für Lkw im Durchgangsverkehr ab 12 Tonnen angeordnet. Dieses Durchfahrtverbot zwischen den Autobahnanschlussstellen der A 49 und A 7 dient der Verhinderung von  Mautausweichverkehr, der diese Strecke seit der Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz übermäßig nutzte. Trotz dieser bereits erheblichen Belastung war aufgrund der schwierigen Verkehrssituation im nördlichen Kreisgebiet durch die Baustelle Helterbachtalbrücke auf der A 7 notwendig, eine weitere Bedarfsumleitung durch die Ortsdurchfahrten zu führen. 

Um die Situation für die Anwohner der B 254 zu verbessern, fand im Juni diesen Jahres auf Anregung von Bürgermeister Jung in Wabern ein Runder Tisch mit Vizelandrat Becker, Vertretern von Hessen Mobil, der Straßenverkehrsbehörde und des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizei statt.

Als straßenverkehrsbehördliche Maßnahme wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Betracht gezogen. Geschwindigkeitsbeschränkungen können nach der Straßenverkehrsordnung unter anderem  angeordnet werden, wenn entweder auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt oder zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen. Hierzu schreiben die Lärmschutz-Richtlinien vor, dass der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel in Kern-, Dorf- und Mischgebieten zwischen 22 und 6 Uhr den Richtwert von 62 dB(A) überschreiten muss und durch eine Beschränkung der Pegel tatsächlich unter diesen Richtwert oder mindestens um 3 dB(A) abgesenkt werden kann.

Das erforderliche Lärmschutz-Gutachten wurde bei Hessen Mobil am 17. Juli in Auftrag gegeben. Nach Auswertung der Verkehrszahlen stand fest, dass die Richtwerte deutlich überschritten werden und eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung den Lärmpegel tatsächlich senken würde. Die herrschende Rechtsprechung verlangt außerdem die Abwägung aller Vor- und Nachteile einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Bundesstraße, da dem Verkehrsfluss im Fernstraßennetz ebenfalls besondere Bedeutung beizumessen ist.

In den Ortsdurchfahrten liegen jetzt alle Voraussetzungen für die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung vor, dem folgte auch das Regierungspräsidium Kassel, dessen Einverständnis für eine straßenverkehrsbehördliche Maßnahme aus Lärmschutzgründen erforderlich ist.

Der Erste Kreisbeigeordnete Winfried Becker hat daher die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen von 22 Uhr bis 6 Uhr angeordnet. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Hessen Mobil wurde mit der Aufstellung der Verkehrszeichen beauftragt. (red)



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