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Feuerwerkskörper: Verkauf startet am 28. Dezember

Kassel. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt in diesem Jahr am Samstag, 28. Dezember. Dann darf Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 (früher: Klasse II) bis einschließlich Dienstag, 31. Dezember, 14 Uhr, verkauft werden, teilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg mit. Feuerwerksartikel der Kategorie 2 dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 (früher: Klasse I) darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre sind. Möchte ein Händler erstmalig Feuerwerk verkaufen, muss er dies rechtzeitig beim zuständigen Regierungspräsidium anzeigen – in der Regel etwa zwei Wochen vorher. Eine erneute Anzeige wird danach nur notwendig, wenn sich die verantwortliche Person ändert. Pro Verkaufsstelle ist mindestens eine über 18 Jahre alte und zuverlässige Person schriftlich als verantwortliche Person zu benennen.

Der Verkauf und die Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen sind an verschiedene Bedingungen geknüpft. So darf Feuerwerk der Kategorie 1 und 2 nur unter Aufsicht und in Verkaufsräumen angeboten werden. Bei der Lagerung darf je nach Lagerort eine bestimmt Höchstgrenze an Nettoexplosivstoffmasse nicht überschritten werden.

Weitere Informationen zum Verkauf und zur Lagerung gibt es unter www.ihk-kassel.de im Bereich „Existenzgründung und Unternehmensförderung“ in der Rubrik „Branchen“ unter „Handel“ und „Weblinks“. (red)



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