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DGB Schwalm-Eder: Minijobs reformieren, Vollzeitbeschäftigung ausbauen

Schwalm-Eder. „ Fast 4.500 Menschen im Schwalm-Eder-Kreis gehen nach der Arbeit noch einmal arbeiten“, stellt Andreas Fritsch, Vorsitzender des DGB Schwalm-Eder, fest. Die Zahl der Menschen, die zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch einen Minijob als Nebenjob haben, ist in den letzten zehn Jahren von 1.679 auf 4.345 gestiegen. Neue Zahlen der Agentur für Arbeit belegen, dass im Juni letzten Jahres fast jeder zehnte regulär Beschäftigte im Kreis einen solchen Nebenjob hatte. Fritsch: „Die Zunahme der Nebenjobs zeigt, wie sich der Arbeitsmarkt verändert hat. Vollzeitarbeitsplätze sind weggefallen und Teilzeit nimmt zu. Davon können viele nicht leben und machen deswegen einen zusätzlichen Minijob.“ Der DGB fordert von den Arbeitgebern im Kreis Arbeitsverträge, bei denen die Menschen ein ausreichendes Einkommen haben.

Auch insgesamt hat die Zahl der Minijobs zugenommen, von rund 11.000 im Jahr 2003 auf über 14.000 in den vergangenen Jahren. In einigen Wirtschaftszweigen ist diese atypische Beschäftigung längst normal. So gibt es im Einzelhandel rund 3.600 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 2.100 Beschäftigte mit einem 450-Euro-Job. In der Gastronomie arbeiten sogar mehr Menschen in einem Minijob (1.339) als in einem regulären Arbeitsvertrag (1.274). Verhältnismäßig wenige geringfügig entlohnte Beschäftigte gibt es im verarbeitenden Gewerbe. Der Schwalm-Eder-Kreis unterscheidet sich hier nur unerheblich von der Gesamtrepublik.

An den Minijobs werden die Unterschiede von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt besonders deutlich. Zwei Drittel der geringfügig entlohnten Beschäftigten im Landkreis sind Frauen, bundesweit sind es 62 Prozent. Gleichstellung zwischen den Geschlechtern ist für den DGB ein wichtiger Grund, auf eine Reform der Minijobs zu drängen. Minijobs dürften zudem nicht länger der Motor des Niedriglohnsektors sein.

DGB-Kreisvorsitzender Fritsch kritisiert die Einstellung der Arbeitgeber, den ohnehin mit wenigen Stunden Beschäftigten auch noch weniger als ihren Kolleginnen und Kollegen zu bezahlen: „Es ist ein Skandal, dass bei den Minijobbern auch noch der Stundenlohn meist geringer ist. Drei Viertel von ihnen bekommen weniger als 8,50 Euro.“

Der DGB fordert, dass alle Arbeitsverhältnisse rechtlich gleich behandelt werden. Minijobs müssten ab dem ersten Euro der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Diese Beschäftigten würden dadurch Ansprüche auf Rente und Arbeitslosengeld I erwerben. Die bezahlten „Aushilfslöhne“ gehörten der Vergangenheit an, wenn die bisherigen Minijobber korrekt eingruppiert würden. Mit dem Ende der Minijobs fiele die 450-Euro-Grenze, Arbeitsstunden könnten erhöht werden und die Menschen erzielten ein höheres Gesamteinkommen. Diese könnten auch nicht so leicht um die Leistungen gebracht werden, die ihnen nach Gesetz oder Tarifvertrag zustehen, beispielsweise Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. DGB-Kreisvorsitzender Fritsch: „Es ist ein Irrglaube, dass ein Minijob besser ist als eine reguläre Arbeit. Auch ohne Steuern und Sozialabgaben zu zahlen, haben die Menschen nicht mehr in der Tasche. Am Ende profitieren von den 450-Euro-Jobs nur die Arbeitgeber.“ (red)

Erläuternde Zahlen aus dem Schwalm-Eder-Kreis (Quelle: Bundesagentur für Arbeit):

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
2003: 44.211
2013: 48.099

davon in Vollzeit
2003: 34.506
2013: 32.833

in Teilzeit
2003: 9.697
2013: 15.264

Geringfügig entlohnte Beschäftigte
2003: 11.023
2013: 14.116

davon Beschäftigte mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und zusätzlichem geringfügig entlohntem Nebenjob
2003: 1.679
2013: 4.345



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