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AGS Hessen-Nord fordert mittelstandsfreundliche Gestaltung der EEG-Umlage

Kassel. Die Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS) im SPD-Bezirk Hessen-Nord fordert mit einem Antrag zur AGS-Bundeskonferenz im März die SPD Bundesfraktion und den SPD-Parteivorstand auf, sich für eine Neugestaltung der EEG-Umlage einzusetzen, die kleine und mittlere und/oder personalintensive Unternehmen im nationalen Wettbewerb nicht benachteilige. Insbesondere sollten die Ausnahmeregelungen strikt auf Unternehmen im internationalen Wettbewerb und auf solche Unternehmen, die technologisch einen hohen Stromverbrauch nicht vermeiden könnten, begrenzt werden.

Die Zahl der Unternehmen, die eine Befreiung von der EEG-Umlage beantragt haben, ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Für  2014 haben 2.367 Firmen einen solchen Antrag gestellt, 2006 waren noch 406 Unternehmen befreit, 2012 waren es 822. Befreit werden können seit 2012 alle Unternehmen, deren Stromverbrauch die gesetzliche Grenze von einer (vorher 10) Gigawattstunden pro Jahr übersteigt und deren Verbrauch mehr als 14 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmacht.

„Aufgrund der unzureichend ausdifferenzierten Bedingungen wurde bisher auch Unternehmen begünstigt, die deutlich weniger im internationalen Wettbewerb stehen als die eigentliche Zielgruppe, nämlich vor allem Unternehmen der Schwerindustrie“, erläuterte der AGS-Bezirksvorsitzende Hessen-Nord, Rolf Pahl.

„Es finden sich auch Milchbetriebe, Mineralwasserabfüller, Großbäckereien, Schlachthöfe, Tierfutterhersteller, Kartoffelverarbeiter und andere Betriebe auf der Liste der begünstigten Unternehmen. Diese stehen im nationalen Wettbewerb auch mit kleinen und mittleren Unternehmen. Deren Benachteiligung im Wettbewerb ist nicht Ziel der Regelungen, sie darf nicht länger hingenommen werden. Die Regelungen begünstigen ausserdem weitere, volkswirtschaftlich nicht wünschenswerte Konzentrationsprozesse“, ergänzte der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Heinz Schneider.

Mit den folgenden Beispielen aus der Region untermauern Pahl und Schneider die die Forderung der AGS:
2012 wurde die Bitburger Braugruppe GmbH als einziges Brauereiunternehmen gefördert. Es gebe keinen einleuchtenden volkswirtschaftlichen Grund, diese marktbeherrschende Brauerei zu fördern, mittelständische Unternehmen wie die Hütt Brauerei aber nicht. Gerade Unternehmen wie Hütt seien es, die mehr Arbeitskräfte beschäftigen, die Produktvielfalt gewährleisten und deren generationenübergreifende Erfahrungen erst jene Qualität hervorgebracht haben, die sich die Marktführer jetzt auch im internationalen Wettbewerb zunutze machen.

Ein solches Beispiel sei die VITAQUA GmbH in Breuna. Der Mineralwasserabfüllbetrieb habe sich mit Hilfe von EU – Förderungen in der Region angesiedelt, betreibe durch Nutzung von Leiharbeit und Werkverträgen gezieltes Lohndumping, habe so andere Anbieter (z.b. die Wildsbergquelle der Hansa Heemann AG in Malsfeld-Beiseförth,) vom Markt verdrängt und werde nun noch zusätzlich durch die Befreiung von der EEG-Umlage gefördert.

Drei hessische Milchverarbeitungsbetriebe würden nach der aktuellen Liste gefördert. Sie konkurrieren auch mit zahlreichen etablierten und neu entstehenden Kleinbetrieben, die gerade für den ländlichen Raum unverzichtbarer Bestandteil einer neuen kleinteiligen Wirtschaftsstruktur seien. (red)



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