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A 49: FDP begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

wiebke-reich140424nils-weigand140424Schwalm-Eder. Mit Freude hat der Kreisverband der FDP Schwalm-Eder die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig zum Bau der A 49 zur Kenntnis genommen. Jetzt liegt das notwendige Baurecht für die nächsten Abschnitte vor. Die sorgfältige Planung des ehemaligen Wirtschafts- und Verkehrsministers Dieter Posch trage damit Früchte. Ab sofort gelten zum Ausbau keine weiteren Ausreden mehr. Die Finanzierung müsse jetzt endlich sichergestellt werden. Dazu fordert der FDP-Kreisvorsitzende Nils Weigand die beiden, gemeinsam in einer Großen Koalition tätigen, Bundestagsabgeordneten Bernd Siebert und Edgar Franke auf, die notwendigen Gelder in den nächsten Haushalten bereitstellen zu lassen. „Das jahrzehntelange Trauerspiel um den Ausbau muss ein Ende haben“, so Nils Weigand.

Finanzmittel für Sanierung von Landesstraßen
Des Weiteren wird die FDP-Kreistagsfraktion den vonseiten der FWG angekündigten Antrag zur Bereitstellung von Finanzmittel zur Sanierung von Landesstraßen unterstützen. Im Haushalt 2014 des Landes Hessen war eine 10 %-ige Liquiditätssperre enthalten. Durch die positive Finanzentwicklung besteht nach Ansicht der FDP-Kreistagsfraktion kein Grund mehr, diese aufrecht zu erhalten. „Damit könnten dringend benötigte Straßenverkehrsprojekte schneller vorangetrieben werden“, so die FDP-Fraktionsvorsitzende Wiebke Reich. (red)



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