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Schwalm-Eder-Kreis hat neue Bienensachverständige

bienensachverständige140807Schwalm-Eder. Der Vize-Landrat des Schwalm-Eder-Kreises, Winfried Becker, teilt mit, dass der Schwalm-Eder-Kreis im Einvernehmen mit dem Landesverband Hessischer Imker e.V. zwei weitere Personen zu Bienensachverständigen bestellt hat, und zwar Manfred Meyer aus Borken und Jörg Seligmann aus Gilserberg-Moischeid. Gemeinsam mit dem dritten Bienensachverständigen des Kreises, Thomas Lohr (Wabern-Falkenberg), sollen sie den Fachbereich Gesundheitswesen, Verbraucherschutz und Veterinärwesen bei der Feststellung und Bekämpfung von Bienenseuchen unterstützen. Rechtsgrundlage ist § 14 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz.

Die Aufgabenstellung der Bienensachverständigen erfordert umfangreiche imkerliche Kenntnisse und Fertigkeiten sowie ausreichende Erfahrungen in der Bienenzucht und Bienenhaltung. Ebenso erforderlich ist Grundwissen über Bienenkrankheiten, insbesondere der anzeigepflichtigen Bienenseuchen.

Zum Bienensachverständigen kann bestellt werden, wer den entsprechenden Ausbildungslehrgang mit Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat. In Hessen wird diese Ausbildung ausschließlich beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) – Bieneninstitut Kirchhain – angeboten. Zu dem Ausbildungslehrgang kann nur zugelassen werden, wer eine mindestens fünfjährige Imkerpraxis vorweisen kann und einen Bienenkrankheitslehrgang absolviert hat. Regelmäßige Fortbildung, spätestens nach drei Jahren, ist Pflicht, um dauerhaft als Bienensachverständige eingesetzt werden zu können.

Die Bienensachverständigen sollen die Amtstierärzte bei der Feststellung und Bekämpfung von Bienenseuchen fachlich beraten und unterstützen. Nach Weisung der Amtstierärzte übernehmen sie folgende Aufgaben: Durchführung und Überwachung angeordneter Seuchenbekämpfungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Diagnostische Untersuchungen am Bienenstand einschließlich sachgerechter Entnahme und Versendung von Probenmaterial für Laboruntersuchungen, Feststellung und Schätzung von Seuchenschäden (Art und Größe von Bienenvölkern, Schätzungsurkunden, Entschädigungsanträge etc.) sowie Beratung und Unterweisung der Imker über Seuchenprophylaxe und Bestandshygiene.

Vize-Landrat Winfried Becker betont, dass ein zunehmender Bedarf an neuen Bienensachverständigen zu erkennen ist. Da stetig in die vorbeugende Erfassung und frühzeitiges Erkennen investiert wird (Stichwort: AFB-Monitoring), kommt es zwar nur noch vereinzelt zum Ausbruch von Bienenseuchen (bspw. Amerikanischen Faulbrut, AFB), allerdings geben vielerorts die bisherigen Bienensachverständigen aus Altersgründen ihre Ehrenämter auf. (red)



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