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FWG: Überschwemmungsgebietsgrenzen beachten

Melsungen. Die Melsunger FWG-Fraktion weist in einem Antrag an die Stadtverordnetenversammlung darauf hin, dass im Jahre 2012 die Überschwemmungsgebietsgrenzen neu geordnet wurden. Danach liege ein Teil des neuen Feuerwehrstützpunktes im Hochwassergebiet. Der beabsichtigte Neubau des Polizeidienstgebäudes in der unmittelbaren Nähe liege nun auch im Überschwemmungsgebiet. Die FWG-Fraktion bittet den Magistrat bei Bauanträgen auf diese Neuordnung zu achten und gegebenenfalls eine ablehnende Stellungnahme abzugeben.

Sollte aus bestimmten Gründen dennoch Bauvorhaben in diesen Gebieten zugestimmt werden, so habe der Magistrat darauf hinzuwirken, dass entsprechende Rückhalteflächen als Ausgleichsmaßnahmen im gleichen Zuge geschaffen würden.

Für die praktische Umsetzung der Baumaßnahme der Polizei und auf dem Raiffeisengelände heißt das nach Meinung der FWG, dass Retentionsflächen im Bereich Obermelsungens bis zur Motorrennbahn zu schaffen seien. Die Kosten für diesen dringend notwendigen   Ausgleich seien von den Investoren zu übernehmen, so die FWG.

Fraktionsvorsitzender Martin Gille macht deutlich, dass ohne eine Rückhaltung des Hochwassers oberhalb der St. Georg-Brücke die Gefahr bestehe, dass durch die möglichen Baumaßnahmen auf der östlichen Seite der Fulda der Strömungsverlauf des Flusses sich negativ auf die Kernstadt auswirken werde. Dies müsse unter allen Umständen verhindert werden. (red)



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