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Kommunen: Auf LaGa 2027 bewerben

In der Landesgartenschau dürfen die Kommunen wieder zeigen, was sie auf dem Kasten und in den Beeten haben. Bewerbungen werden ab sofort angenommen. Foto: nh
In der Landesgartenschau dürfen die Kommunen wieder zeigen, was sie auf dem Kasten und in den Beeten haben. Bewerbungen werden ab sofort angenommen. Foto: nh

Wiesbaden. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz nimmt für die Landesgartenschau 2027 wieder Bewerbungen von Kommunen an.

Auch für kleinere Städte geeignet

Das teilte Ministerin Priska Hinz aktuell mit. „Die Landesgartenschau bringt mehr Grün in große und auch kleine Städte in Hessen“, sagte sie. „Eine Landesgartenschau lässt neue Naherholungsräume in der austragendenden Stadt entstehen. Das Stadtklima sowie die Lebensbedingungen für den Menschen und die heimische Tier- und Pflanzenwelt werden dadurch verbessert. Alle hessischen Kommunen sind herzlich eingeladen, sich bis zum 31. Januar 2020 für die Ausrichtung der 8. Hessischen Landesgartenschau für das Jahr 2027 beim Umweltministerium zu bewerben“, so die Umweltministerin weiter. Sie betonte: „Mit der neuen flexibleren Veranstaltungsdauer, mit mindestens 12 und maximal 26 Wochen, hoffen wir, dass sich auch kleinere Städte für die Ausrichtung bewerben, denn für einen kürzeren Zeitraum fällt die Umsetzung leichter.“ Der Aufruf zur Bewerbung wurde bereits im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Priska Hinz. Foto: nh
Priska Hinz. Foto: nh

Förderung bis zu 3,5 Millionen Euro

„In Zeiten des Klimawandels brauchen wir mehr Grün in der Stadt. Darüber hinaus bieten Landesgartenschauen mit ihrem vielschichtigen Bildungsangebot den Besucherinnen und Besuchern zielgruppengerechte Informationen zu den Themen Natur, Umweltschutz und Biodiversität. Ebenfalls können Interessierte konkrete Tipps zum Beispiel für ihren Garten oder Balkon erhalten. Für die Ausrichtung im Jahr 2027 stellt Hessen eine anteilige Förderung von bis zu 3,5 Millionen Euro in Aussicht“, erklärte die Ministerin.

Zwei Stufen bis zur Entscheidung

In der ersten Stufe der Bewerbung ist ein formloser Antrag als Willenserklärung zur Durchführung der Landesgartenschau auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der zuständigen Gremien vorzulegen. Der ausdrückliche Wille soll mittels einer möglichst ausführlichen Begründung ausgedrückt werden. In einer zweiten Stufe sind bis 31. Juli 2020 erweiterte Unterlagen (Machbarkeitsstudie, Kostenschätzung, Finanzierungsplan etc.) vorzulegen, auf deren Grundlage vom Kabinett über den Zuschlag zur Durchführung der Landesgartenschau 2027 entschieden werden kann.

Kontaktstelle

Die Bewerbungen können gerichtet werden an das Umweltministerium, an Herrn Eigemann, Tel. 0611/ 815-1703, E-Mail: helmut.eigemann@umwelt.hessen.de

(red)



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