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Festgebunden und verlassen

Piccolino – der Kleine wurde am 3. Januar am Lohfeldener Rüssel ausgesetzt. Foto. nh
Piccolino – der Kleine wurde am 3. Januar am Lohfeldener Rüssel ausgesetzt. Foto. nh

Beuern. Lange dauerte es nicht, bis der erste in 2020 ausgesetzte Hund im Tierheim Beuern ankam. Schon am 03.01.2020 fand ein junger Mann einen kleinen Mischlingshund (Yorkshire-Terrier) angebunden an einer Leitplanke am Lohfeldener Rüssel in Kassel.

Kleiner Mischling ist zirka 10 Jahre alt

Der Finder nahm sich der traurigen Situation an und kümmerte sich um den Hund. Er informierte die Polizei, die dann wiederum den Kontakt zum Tierheim Beuern herstellte. Es bot sofort seine Hilfe an, und so wurde der kleine Rüde, der im Tierheim Piccolino getauft wurde, direkt vom Finder in gute professionelle Obhut übergeben. Piccolino war stark verfloht und seine Krallen waren viel zu lang.

Es handelt sich um einen unkastrierten Rüden, der auf ein Alter von ca. 10 Jahren geschätzt wird. Leider ist er nicht durch einen Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet, was eine direkte Zuordnung möglich gemacht hätte.

Voller Flöhe, die Krallen zu lang, ausgemergelter Eindruck – Piccolino kam in schlechter Verfassung im Tierheim an. Foto: nh
Voller Flöhe, die Krallen zu lang, ausgemergelter Eindruck – Piccolino kam in schlechter Verfassung im Tierheim an. Foto: nh

Geldbuße bis 25.000 Euro

Da es mittlerweile fast normal ist, dass ein Hund mehrere Besitzer in seinem Leben hat, hätte man, wenn auch nicht zwingend, durch die Person, die den armen Hund dort zurückgelassen hat, durchaus etwas über sein bisheriges Leben erfahren können.

Aussetzen eines Haustieres mit dem Ziel, sich seiner zu entledigen (Dereliktion) ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet. Gemäß § 3 Abs. 3 TierSchG ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht.

Hinweise erbeten

Wer sachdienliche Hinweise zu dem ausgesetzten Hund geben kann oder sogar weiß, wem der Hund gehört, wendet sich bitte an das Tierheim Beuern oder an eine Polizeidienststelle.

Kontaktdaten:
„Ein Heim für Tiere“ e.V.
Steinbruchsweg 1a
34587 Felsberg-Beuern
Tel.: 05662-6482 (14 bis 16 Uhr)
Fax: 05662-8879359
info@tierheim-beuern.com
www.tierheim-beuern.com
Besuchszeit Do.-So. 13 bis 16 Uhr

(red)



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