5.000 Euro für die Freizeit der Senioren

Homberg. Der Landkreis bietet auch im Jahr 2020 in den kreiseigenen Freizeiteinrichtungen in Berchtesgaden und Westerland/Sylt besondere Erholungsangebote für Senioren an.
Antrag nach Alter und Einkommen
Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann teilt mit, dass der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 17.02.2020 der Bezuschussung von Seniorenfreizeiten mit insgesamt 5.000 € für das Haushaltsjahr 2020 zugestimmt hat.
Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses stellen, sofern ihr monatliches Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß § 85 Sozialgesetzbuch XII liegt. Dies Grenze liegt derzeit bei 864 Euro für Alleinstehende und 1.166 Euro für Ehepaare, zuzüglich der Unterkunftskosten. Bei Paaren ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten die Altersvoraussetzungen erfüllt. Die Zuschüsse können höchstens alle zwei Jahre und für längstens 14 Tage gewährt werden.
Zuschüsse über Bürgerbüros beantragen
Einzelne Plätze gibt es derzeit noch in „Westerland/Sylt“ und noch im „Buchenhaus“ in Schönau. Zuschüsse für die Seniorenfreizeiten können im jeweiligen Bürgerbüro der Städte und Gemeinden beantragt werden.
Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung in Homberg sind Christiane Vollbrecht (05681 775 493) und Malena Lauterbach (05681 775 492) für die Anmeldung zur Seniorenfreizeit und falls Sie Fragen zur Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme haben wenden Sie sich an Petra Steinbach (05681 775 226).

(red)