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IHK-Zwischenbilanz zur Mikroliquidität

Das Programm Hessen-Mikroliquidität soll kleineren Unternehmen durch die Corona-Krise helfen. Die IHK hat nachgehakt. Montage: Gerd Altmann | Pixabay
Das Programm Hessen-Mikroliquidität soll kleineren Unternehmen durch die Corona-Krise helfen. Die IHK hat nachgehakt. Montage: Gerd Altmann | Pixabay

Region. Wie sauber läuft der Wirtschaftskreislauf, wie flüssig sind Nordhessens Unternehmen? Die IHK Kassel-Marburg wartet mit einer ersten Zwischenbilanz zur Mikroliquidität auf.

Finanzielle Engpässe überbrücken

Das Programm Hessen-Mikroliquidität richtet sich speziell an kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und Soloselbstständige, um in der Corona-Krise finanzielle Engpässe überbrücken zu können. Das Darlehen kann über die WIBank unter www.wibank.de/corona im Bereich „Hessen-Mikroliquidität“ beantragt werden. Zuvor prüfen Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg die Anträge auf Vollständigkeit und Plausibilität, beantworten Fragen der Unternehmer und geben Hilfe bei der Antragstellung. Nach dieser vorgelagerten Prüfung und Beratung leitet die IHK als Kooperationspartner der WIBank die Anträge an die zuständige Abteilung weiter.

Meiste Anträge aus Stadt und Kreis Kassel sowie Waldeck-Frankenberg

Bisher hat die IHK für Nordhessen und den Altkreis Marburg 582 Anträge mit einem Darlehensvolumen von über 16,7 Millionen Euro bestätigt, an denen gut 3.000 Arbeitsplätze hängen. Rund 40 Prozent entfallen auf das regionale Hotel- und Gaststättengewerbe, rund 20 Prozent auf den Groß- und Einzelhandel. Die meisten Anträge stammen aus der Stadt Kassel, dem Kreis Kassel sowie dem Landkreis Waldeck-Frankenberg.

Sieben Jahre Laufzeit bei 0,75%/a

Mit dem ergänzenden Darlehen in Höhe von 3.000 bis 35.000 Euro können kleine Unternehmen und Soloselbstständige zusätzlichen Liquiditätsbedarf finanzieren, der durch die Corona-Pandemie entstanden und zum Fortführen der unternehmerischen Tätigkeit erforderlich ist. Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich vom Beginn des dritten bis zum Ende des siebten Jahres, der Zinssatz liegt bei 0,75 Prozent jährlich.

Antragsfrist bis 15. Dezember

Anträge auf Mikroliquidität können noch bis zum 15. Dezember gestellt werden, wobei sich der zu errechnende krisenbedingte Finanzierungsbedarf auf einen Zeitraum zwischen dem 13. März und dem 13. September beziehen muss.

Eine Übersicht der finanziellen Hilfen für regionale Unternehmen in Corona-Zeiten sowie der zuständigen Ansprechpartner gibt die IHK Kassel-Marburg unter www.ihk-kassel.de/finanzielle-hilfe. Sie wird permanent aktualisiert.

(red)



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