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IG BAU: „Zu viele Jobs mit Verfallsdatum“

In der Reinigungsbranche sind befristete Stellen stark verbreitet – und werden für die Betroffenen oft zur Falle. Die Gewerkschaft fordert ein Gesetz zu ihrer Eindämmung. Foto: IG BAU
In der Reinigungsbranche sind befristete Stellen stark verbreitet – und werden für die Betroffenen oft zur Falle. Die Gewerkschaft fordert ein Gesetz zu ihrer Eindämmung. Foto: IG BAU

Schwalm-Eder. Wenn der Job zur Zitterpartie wird: Infolge der Corona-Pandemie tragen Beschäftigte, die im Schwalm-Eder-Kreis einen befristeten Arbeitsvertrag haben, ein besonders hohes Risiko, ihre Stelle zu verlieren.

Etwas ist aus dem Ruder gelaufen

Davor warnt heute die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU). Im vergangenen Jahr hatten 43 Prozent aller Neueinstellungen im Landkreis ein Verfallsdatum. Damit liegt der Kreis über dem bundesweiten Befristungsanteil von durchschnittlich 39 Prozent. Von rund 2.500 Arbeitsverträgen, die im zweiten Quartal neu abgeschlossen wurden, waren etwa 1.100 befristet, so die Gewerkschaft unter Verweis auf eine aktuelle Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Die Zahlen zeigen, dass auf dem heimischen Arbeitsmarkt etwas aus dem Ruder gelaufen ist. In der Corona-Krise können Befristungen für die Betroffenen leicht zur Falle werden, wenn Unternehmen solche Stellen nicht mehr verlängern“, sagt Klaus Michalak, Bezirksvorsitzender der IG BAU Nordhessen.

Befristungen brauchen Sachgründe

Nach Beobachtung des Gewerkschafters sind befristete Stellen in Branchen wie der Gebäudereinigung und der Landwirtschaft stark verbreitet. Junge Beschäftigte seien besonders häufig betroffen. „Wer als Berufseinsteiger eine Wohnung finden oder einen Kredit aufnehmen will, der hat mit einem befristeten Vertrag schlechte Karten. Wegen der Unsicherheit muss manchmal sogar der Wunsch nach eigenen Kindern vertagt werden“, kritisiert Michalak.

Die IG BAU fordert die Bundesregierung dazu auf, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und Befristungen ohne einen sogenannten Sachgrund einzudämmen. Als Sachgründe gelten etwa eine Schwangerschaftsvertretung oder eine Probezeit.

Die Union steht auf der Bremse

Ein aktueller Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass sachgrundlose Befristungen künftig nur maximal 18 anstatt bisher 24 Monate andauern und in diesem Zeitraum nur noch einmal statt wie bisher dreimal verlängert werden dürfen. In Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten sollen solche Verträge auf höchstens 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt werden.

„Bisher stand die Union bei diesem Vorhaben auf der Bremse. Aber das Gesetz ist überfällig – und es bleiben nur noch wenige Wochen, um es in dieser Legislaturperiode durch den Bundestag zu bringen“, betont Gewerkschafter Michalak. Die Pandemie habe gezeigt, dass neben den kaum abgesicherten Minijobs und Leiharbeitsverhältnissen auch Befristungen alles andere als krisenfest seien.

Und wieder sind Frauen schlechter gestellt

Nach Angaben des WSI hatten im zweiten Quartal vergangenen Jahres in der Altersgruppe bis 25 Jahren bundesweit durchschnittlich knapp 51 Prozent aller neu abgeschlossenen Verträge ein Ablaufdatum (Azubis nicht mitgerechnet). Frauen sind häufiger von Befristungen betroffen als Männer, auch ein Migrationshintergrund wirkt sich negativ aus, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Im vergangenen Jahr wurden befristete Verträge laut IAB seltener verlängert, die Personalabgänge nach Befristungsende stiegen an und die Zahl der Übernahmen in unbefristete Beschäftigung sank deutlich.

(red)



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