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Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum

Schwalm-Eder. Gaststätten sind ein wichtiger Bestandteil des ländlichen Lebens. Als Orte der Begegnung und des geselligen Zusammentreffens sind sie unverzichtbar.

Förderprojekte und Förderhöhe

Um vorhandene gastronomische Angebote erhalten zu können, bietet die WIBank das Sonderprogramm „Gaststätten“ an. Denn die Corona-Pandemie war insbesondere für das Gastronomiegewerbe eine schwierige Zeit. Um die vorhandenen Angebote zu stärken und zukunftsfähig zu erhalten, können Investitionen und Anschaffungen gefördert werden – von der Gastraumrenovierung über den Bau einer neuen Außenterrasse oder die Modernisierung der Küche bis hin zur Anschaffung von moderner digitaler Technik.

Die Mindestinvestition liegt bei 15.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei 45 Prozent und es kann ein Zuschuss bis maximal 200.000 Euro bewilligt werden. Antragsberechtigt sind Betriebe mit bis zu 49 Angestellten.

Online-Anträge ab Mitte September

www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten

Telefonauskünfte bei der Wirtschaftsförderung unter 05681 775-477.

(red)



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