Nur noch mit Termin ins Rathaus
Gudensberg. Um der hochgradig ansteckenden Omikron-Virusvariante zu begegnen, müssen alle Gesprächstermine im Rathaus vom 3. Januar an vorher vereinbart werden. Die Bürger:innen werden gebeten, möglichst auf persönliche Vorsprachen zu verzichten.
Buchung über die städtische Homepage
Stattdessen sollen sie ihre Angelegenheiten telefonisch oder per E-Mail klären. Ein Termin lässt sich jedoch leicht über die städtische Homepage www.gudensberg.de buchen: Einfach den Link Terminreservierung (Kasten rechte Spalte) anklicken, die gewünschte Dienstleistung und anschließend den gewünschten Termin auswählen. Sollte die Dienstleistung nicht angeboten werden, bitte den Termin telefonisch mit der:m Sachbearbeiter:in vereinbaren.
Es gilt die 3G-Regel
Bei vereinbarten Besuchen im Rathaus gilt die 3G-Regel, d.h. Besucher:innen müssen nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen tagesaktuellen Negativtest vorlegen.
Im Rathaus muss ein Mund-/Nasenschutz getragen und ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden. Die Regelung gilt zunächst bis zum 31. Januar 2022
Der Schwalm-Eder-Kreis hat mitgeteilt, dass für die Einrichtungen des Kreises eine analoge Regelung gilt. Auch für Rücksprachen in der Kreisverwaltung muss zuvor ein Termin vereinbart werden. Anliegen sollen aber möglichst telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Weitere Infos unter www.schwalm-eder-kreis.de
(red)