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Nächster Impftag für Kinder

Neukirchen. Der Schwalm-Eder-Kreis bietet in Zusammenarbeit mit einer niedergelassenen Kinderärztin und dem Deutschen Roten Kreuz Schwalm-Eder (DRK) weitere Impfungen für 5- bis 11-jährige Kinder an.

Viele Impfungen nicht gebucht

Nach den Sonderimpfaktionen für Kinder von 5 bis 11 Jahren in Homberg und Melsungen bietet der Schwalm-Eder-Kreis auch einen Impftag im südlichen Schwalm-Eder-Kreis an. Am 26. Februar ist ein Team des DRK Schwalm-Eder und eine Kinderärztin vor Ort im Rathaus Neukirchen, Am Rathaus 10.

„Die ersten beiden Impftage wurden unterschiedlich gut angenommen. Vor allem in Melsungen wurden 110 mögliche Impfungen nicht gebucht, obwohl es im Vorfeld eine große Nachfrage gab. Dennoch werden wir als Öffentlicher Gesundheitsdienst natürlich den Fortgang der Impfkampagne auch in dieser Altersgruppe aktiv mitgestalten. Deshalb möchten wir ein weiteres zusätzliches Impfangebot für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren machen und damit auch unsere niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Landkreis im Rahmen unserer Impfallianz Schwalm-Eder unterstützen und entlasten“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Jürgen Kaufmann.

Buchung über das Online-Portal

Im Rathaus Neukirchen können am Samstag, 26.02.2022, insgesamt 69 Termine ausschließlich für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren vergeben werden. Termine für Erst- und Zweitimpfungen sind für die Zeit zwischen 09:40 und 17:20 Uhr buchbar. Die Buchung ist nur über das Online-Terminportal auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises (www.schwalm-eder-kreis.de) möglich. Zu finden ist das Terminportal über die Startseite unter „Aktuelles“.

Verimpft wird das durch die Ständige Impfkommission (STIKO) für diese Altersgruppe empfohlene Vakzin von BioNTech/Pfizer (Comirnaty® 10 µg/Dosis).

Impfabstände einhalten

Der Termin für die Zweitimpfung wird vor Ort in Neukirchen mitgeteilt. Soll der 26.02.2022 bereits für die Zweitimpfung genutzt und gebucht werden, muss der zeitliche Mindestabstand von drei Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung zwingend eingehalten werden, d.h. Zweitimpfungen sind am 26.02.2022 nicht möglich, wenn die Erstimpfung nach dem 05.02.2022 erfolgt ist.

Infos für Erziehungsberechtigte

Beim Impftermin muss eine sorgeberechtigte Person mit vor Ort sein. Bei getrenntlebenden Sorgeberechtigten muss von beiden Sorgeberechtigten zum Zeitpunkt der Impfung die Einwilligung vorliegen.

Im Vorfeld sollten zudem die Anamnese- und Einwilligungserklärung sowie das Aufklärungsmerkblatt ausgefüllt und zum Termin mitgebracht werden. Mit der Buchung und Bestätigung des Termins werden diese Dokumente zum Download zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind folgende Dokumente mitzubringen: Impfpass, Kinderausweis und Versichertenkarte des Kindes sowie Personalausweis der sorgeberechtigten Person vor Ort.

(red)



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