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Busspuren für den Klimaschutz

Künftig können Kommunen Busspuren aus Klimaschutzgründen anordnen. Laut Dr. Bettina Hoffmann stärkt auch das die Demokratie. Foto: Markus Marcinek | Pixabay

Region. Radwege, Zebrastreifen oder Tempo 30: Kommunen werden solche Verkehrslösungen künftig leichter umsetzen können. Dies geht aus einer in dieser Woche im Bundestag beschlossenen Reform des Straßenverkehrsgesetzes hervor.

Neue Hauptziele im Gesetz

„Sicherheit und Klimaschutz haben künftig bei der Verkehrsplanung in den Städten und Gemeinden Vorrang“, sagt Dr. Bettina Hoffmann, Bundestagsabgeordnete der Grünen für die Landkreise Schwalm-Eder und Waldeck-Frankenberg, über die Gesetzesnovelle auf Initiative der Grünen. „Wir verankern Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung als neue Hauptziele im Gesetz.“ Damit, so die studierte Biologin weiter, werde den Kommunen endlich ein größerer Gestaltungsspielraum eingeräumt, Mobilität für Millionen Menschen in Deutschland sicherer, gesünder und klimafreundlicher zu machen.

„Städte und Gemeinden können künftig leichter sichere Radwege und Zebrastreifen einrichten und erhalten einen größeren Spielraum bei Tempo 30“, ist die Grünen-Bundestagsabgeordnete überzeugt. „Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass Kommunen wie jüngst die Gemeinde Jesberg in meinem Wahlkreis, selbst entscheiden können, wo Tempo 30 vor Ort sinnvoll ist.“

Beschlüsse scheitern nicht mehr

Sichere Schulwege für Kinder und sicherer Radverkehr seien auch in ihrem Wahlkreis ein großes Thema, so Hoffmann. Kommunen mussten bisher aufwändig Gefahren nachweisen, um Fuß- und Radverkehr zu fördern und Wege selbst zu gestalten. Dies wird nach Worten der Abgeordneten aus der Grünen Bundestagsfraktion künftig deutlich einfacher. Städte und Gemeinden könnten künftig Busspuren aus Klimaschutzgründen anordnen. In der Folge werde Bürokratie abgebaut und Verfahren würden effizienter.

Dies hat laut Dr. Hoffmann noch einen doppelten Effekt: „Die Demokratie vor Ort wird gestärkt, weil kommunale Beschlüsse auch umgesetzt werden können und nicht am alten Verkehrsrecht scheitern. Mit dieser Gesetzesnovelle erfüllen wir eine zentrale Forderung der Städteinitiative von über 950 Kommunen sowie der kommunalen Spitzenverbände.“

(red)



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