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Rückzahlung der Pendlerpauschale abgeschlossen

Hessen. Nur zwei Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Hessen als eines der ersten Bundesländer die Steuererstattung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aus dem Kalenderjahr 2007 an die Berufspendler ausgezahlt. Für die 35 hessischen Finanzämter wurden rund 713.000 Steuerbescheide automationsgestützt in mehreren Sonderrechenläufen geändert. Der erste Rechenlauf erfolgte am 12. Januar, der letzte am 13. Februar.

„Die vorbereitenden Arbeiten verliefen genauso problemlos wie auch die konkrete Umsetzung in den Finanzämtern. Ich danke allen Angehörigen der Finanzverwaltung, die mit diesem Thema befasst waren und einen zügigen und reibungslosen Ablauf der Rückzahlung ermöglicht haben“, erklärte Dr. Thomas Schäfer, Staatssekretär im Hessischen Finanzministerium. Die geänderten Bescheide wurden im Anschluss an die einzelnen Sonderrechenläufe versendet. Das bedeutet, dass die letzten Bescheide noch vor Ablauf des Monats Februar bei den Steuerbürgern eingehen werden. Gleiches gilt für den Erstattungsbetrag.

Insgesamt beläuft sich die Summe der Erstattungen für Hessen auf rund 178 Millionen Euro, pro Fall wurden durchschnittlich 250 Euro erstattet. Die Höhe des Erstattungsbetrags ist abhängig von den Umständen des Einzelfalles. Neben der Anzahl der Entfernungskilometer und der Anzahl der Tage für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist auch der individuelle Steuersatz entscheidend für die Höhe der Erstattung.

Eine automationsgestützte Änderung von Amts wegen war jedoch nur in den Fällen möglich, in denen in der Steuererklärung für 2007 alle Entfernungskilometer, also auch die ersten 20 Entfernungskilometer, angegeben waren. Wer in seiner Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht oder bisher keine Steuererklärung für 2007 abgegeben hat, kann dies beim zuständigen Finanzamt nachholen. „Damit keine Fristen verstreichen, empfehle ich eine möglichst rasche Nachholung noch in diesem Jahr“, sagte Staatssekretär Dr. Schäfer.

Mit Fragen zur Erstattung der Pendlerpauschale können sich Steuerbürger an die bei jedem Finanzamt eingerichteten Finanzservicestellen wenden. Zusätzlich finden Sie Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der Finanzen (www.hmdf.hessen.de); dort ist ein Katalog mit häufig gestellten Fragen eingestellt (Steuern/Wissenswertes/Pendlerpauschale).



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