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Ermittlungen zum Tod von Mara P: Haftbefehl gegen 18-jährigen Ex-Freund erlassen

SOKO Kany konnte durch umfangreiche Ermittlungen die zunächst ungewöhnlichen Todesumstände weitgehend rekonstruieren

Melsungen
. Nach umfangreichen Ermittlungen konnte die Sonderkommission (SOKO) Kany die zunächst ungewöhnlichen Umstände des Todes der 19-jährigen Mara P. aus Melsungen weitgehend aufklären. Nach der Auswertung und Untersuchung einer Fülle von Personal- und Sachbeweisen  (Zeugenaussagen und Tatort- beziehungsweise Tatspuren)  sowie auf Grundlage von in Auftrag gegebenen Gutachten externer Sachverständiger lässt sich nunmehr feststellen: Die junge Frau starb höchstwahrscheinlich durch einen Stromschlag während sie ein Bad nahm. Als Ursache kommt ein Heizlüfter in Betracht, der sich, am Stromnetz angeschlossen, im Badewasser befunden haben dürfte, während die Frau in der Wanne saß.

Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass es sich nicht um einen Unfall gehandelt hat, sondern dass Mara P. getötet wurde. Der Tat dringend verdächtig ist der 18-jährige ehemalige Freund der jungen Frau. Gegen ihn wurde am vergangenen Freitag, 24. September, durch die Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Fritzlar ein  Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlages erlassen.

Dass die Todesumstände im Fall der 19-jährigen Mara P. nun, unter Federführung der bei der Regionalen Kriminalinspektion Schwalm-Eder angesiedelten SOKO Kany, rekonstruiert werden konnten ist das Ergebnis der intensiven und engen Zusammenarbeit zwischen Polizei (Soko Kany, Erkennungsdienst des Polizeipräsidium Nordhessen, Hessisches Landeskriminalamt), Staatsanwaltschaft Kassel, Amtsgericht Fritzlar, externen Gutachtern, den gerichtsmedizinischen Instituten Gießen und Kassel.

Am vergangenen Donnerstag, 23. September, wurde der 18-jährigeTatverdächtige  im Rahmen eines Ortstermins am Tatort, in der Wohnung der 19-Jährigen Mara P., mit den gegen ihn gerichteten Tatvorwürfen konfrontiert. Zu diesem Ortstermin war auch der die Ermittlungen leitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kassel, die Ermittlungsrichterin des Amtgerichtes Fritzlar sowie die Verteidigerin des Beschuldigen mit anwesend. Der 18-Jährige räumte in seiner Vernehmung ein, dass er in der Wohnung, beziehungsweise im Bad anwesend gewesen sei, als der Heizlüfter in die Wanne geriet und dadurch der Tod der jungen Frau eingetreten sei. Der genaue Hergang dieses Momentes hingegen wird letztlich bei Hauptverhandlung vor Gericht zu bewerten sein. Der Zeitpunkt des Todeseintrittes liegt nach dem Stand der Ermittlungen um Pfingsten, Ende Mai dieses Jahres. Zu diesem Zeitpunkt rissen sämtliche Kontakte seitens Mara P. zu Familie, Bekannten, Nachbarn etc. ab.

Im Zuge umfangreicher Befragungen von Kontaktpersonen und Auswertung von sozialen Netzwerken im Internet, die durch Mara P. genutzt worden waren, ließ sich der Todeszeitpunkt nach und nach immer exakter eingrenzen.

Der 18-jährige Ex-Freund befindet sich bereits seit dem 24. August in Untersuchungshaft. Nach dem Auffinden des Leichnams der jungen Frau am Mittag des 23. August brachten sofort einsetzende intensive Ermittlungen das Ergebnis, dass sich der Ex-Freund noch nach dem Tode von Mara P. mehrfach in der Wohnung des Opfers aufgehalten hat.  Ferner wurde festgestellt, dass auch noch nach dem Tod der jungen Frau noch per Onlinebanking über ihr Konto verfügt wurde. Der dringende Tatverdacht wegen der missbräuchlichen Kontonutzung richtete sich gegen deren 18-jährigen Freund, der über einen längeren Zeitraum mit ihr in deren Wohnung zusammen lebte. Bereits einen Tag nach Auffinden des Leichnams von Mara P. konnte der 18-Jährige ermittelt und festgenommen werden. Er war zuvor bereits wegen Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten. Wegen des dringenden Tatverdachts, Vermögensdelikte durch missbräuchliche Nutzung des Kontos von Mara P. begangen zu haben, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel durch die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Fritzlar ein  Untersuchungshaftbefehl gegen den jungen Mann erlassen.

Zu diesem Zeitpunkt war nicht bekannt, wie die junge Frau zu Tode gekommen ist. Weder ein natürlicher Tod durch eine innere Ursache, noch eine suizidale Handlung waren auszuschließen. Der 18-Jährige hatte im Zuge seiner Vernehmung zu dem Vorwurf, über das Konto der Toten verfügt zu haben, erklärt, er habe die junge Frau bereits tot in der Wohnung vorgefunden. Aus Furcht, man würde ihm das sowieso nicht glauben, habe er sich entschlossen nicht die Polizei zu informieren. Der Gedanke, über das Konto seiner Freundin zu verfügen sei ihm dann erst später gekommen. Er kannte die Online-Zugangsdaten. Über den Leichnam von Mara P. der noch immer in der Wanne lag, deckte er ein Bettuch. Das entspricht der Situation in der der Leichnam dann auch durch Polizeibeamte am 23. August im Bad vorgefunden wurde. (ots)



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