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DGB: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“

Nordhessen. Der DGB Nordhessen befürchtet nach dem 1. Mai Lohndumping durch grenzüberschreitende Leiharbeit. Es müsse dazwischen unterschieden werden, ob ein osteuropäischer Arbeitnehmer direkt einen Arbeitsvertrag mit einen deutschen Arbeitgeber abschließt oder über eine osteuropäische Leiharbeitsfirma eingesetzt werde. Für die grenzüberschreitende Leiharbeit gelten Beschränkungen, die ab Mai wegfallen werden. Wenn bis dahin die Leiharbeit nicht neu reguliert werde, sei weiterem Lohndumping Tür und Tor geöffnet. Bis heute gibt es für die Leiharbeit nicht einmal einen Mindestlohn. „Das heißt, ab Mai gelten für Leiharbeiter aus anderen Ländern die Löhne aus deren Herkunftsland“, warnte Michael Rudolph.

Bereits heute nutzten viele Unternehmen die Leiharbeit als strategisches Instrument zur Lohnkostensenkung. Diese Möglichkeiten würden am 1. Mai grenzüberschreitend erweitert. Das habe der Gesetzgeber 2003 ermöglicht, also sei es auch der Gesetzgeber, der nun handeln müsse. „Der Missbrauch muss ein Ende haben und das geht nur, wenn der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit gesetzlich verankert wird und die Leiharbeit in das Entsendegesetz kommt“, betonte Michael Rudolph.

Vergabegesetz schützt Handwerk
Die öffentliche Hand könne noch mehr dazu beitragen, Lohdumping zu verhindern. Die Landesregierung müsse endlich ein Vergabegesetz vorlegen, dass EU-rechtskonform die Einhaltung von Mindestlöhnen und Tarifverträgen für öffentliche Aufträge vorschreibt. „Hier drückt sich die Landesregierung seit 2008 um die Novellierung des vorhandenen Gesetzes. Dabei wäre das ein guter Schutz für die Arbeitsbedingungen und Löhne der Beschäftigten im Handwerk“, sagte Michael Rudolph.

Mindestlöhne sind das Gebot der Stunde
Die individuelle Freizügigkeit, sich Arbeit in einem anderen Land zu suchen, ist nach Ansicht des DGB kein Grund zur Panik. In diesem Fall werden Arbeitsverträge direkt mit dem deutschen Unternehmen abgeschlossen und es gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die örtlichen Tarifverträge.

Der DGB warnt in diesem Zusammenhang vor einer fremdenfeindlichen Debatte. „Wir müssen die sozialen Probleme diskutieren. Als Arbeitnehmer müssen alle an einem Strang ziehen, die Spaltung nutzt nur anderen“, sagte Michael Rudolph. Probleme gäbe es für alle Beschäftigten in den Bereichen, wo Unternehmen die Tarifverträge unterwandern. „Gesetzliche Mindestlöhne sind das Gebot der Stunde um Lohndumping auf dem Rücken der Beschäftigten zu verhindern“, so Michael Rudolph. (red)



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