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Förderverein Haus der Reformation gegründet

Homberg.   Über 40 Hombergerinnen und Homberger trafen sich am Donnerstagabend, 26. Januar,  im Homberger Rathaus zur Gründungsversammlung des Fördervereins „Haus der Reformation Homberg (Efze)“. Bürgermeister Martin Wagner hatte hierzu eingeladen, um das für Homberg so wichtige Thema anzupacken. Es wurde  angeregt über Formulierungen im vorgelegten Satzungsentwurf diskutiert. Danach trugen sich 27 Personen in das Gründungsdokument ein. Mit der gleichen Zielstrebigkeit verlief die Wahl des  Gründungsvostandes. Erfreulich war, dass jede Vorstandsposition einstimmig und nur mit der jeweiligen Enthaltung der zu wählenden Person gewählt wurde.

Der Vorstand
Als erster Vorsitzender wurde Prof. Dr. Jürgen Schulz-Grobert gewählt. Von den drei  stellvertretenden Vorsitzenden wurde nur der Vertreter der Schulen, Bernd Herbold gewählt. Aus Sicht des Vereins wäre für die Position der Stadt die tatkräftige Unterstützung des Bürgermeisters Martin Wagner als geborenes Mitglied wünschenswert. Für die Position der Kirchen ist der Bischof der Evangelischen Landeskirche Hessen-Nassau oder ein Vertreter vorgesehen. Beide Positionen werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgewählt.  Als Schriftführer wurde Uwe Dittmer gewählt, als Schatzmeister Thomas Jerosch. In den Vorstand können zudem bis zu sieben Beisitzer gewählt werden. Am Gründungsabend wurden bisher Pfarrer Dr. Uwe Schäfer, Alexander Wilhelm, Harald Götte und Brigitte Riedel gewählt. Drei weitere sollen später aus dem Bereich der Kirche bei der Mitgliederversammlung nachgewählt werden.

Wie es weitergeht
Bis zum 31. Januar haben die Mitglieder jetzt Zeit, Einspruch gegen die Satzung einzulegen oder Änderungsvorschläge für die Satzung an den Schriftführer des Fördervereins, Uwe Dittmer zu schicken. Diese können per Email an uwe.dittmer@homberg-efze.de oder postalisch an: Uwe Dittmer, Stadtverwaltung Homberg , Rathausgasse 1, 34576 Homberg geschickt werden. Änderungswünsche werden, wenn sie relevant sind, in die Satzung eingearbeitet und die Satzung wird dann an die Mitglieder geschickt. Ende Februar wird dann eine konstituierende Mitgliederversammlung stattfinden, in der die Satzung verabschiedet wird, damit der Förderverein Anfang April nach Registrierung im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts seine Arbeit aufnehmen kann. (di)



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