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Filmabende und Gottesdienst zu Toleranz und Vielfalt

Evangelisches Forum am 7. und 12. Februar in Treysa

Schwalmstadt-Treysa. Das Evangelische Forum Schwalm-Eder veranstaltet am Dienstag, 7. Februar, einen Vortrags- und Filmabend*. Sowie am Sonntag, 12. Februar, einen „Aktionstag für Toleranz und Vielfalt“* in Treysa. Der Eintritt ist frei. „Darf man dem Holocaust mit Humor begegnen?“ Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Vortrags- und Filmabend am Dienstag, 7. Februar, ab 18 Uhr im Speisen- und Versorgungszentrum Hephata in Schwalmstadt-Treysa. Gezeigt wird der italienische Film „Das Leben ist schön“ von Roberto Benigni aus dem Jahr 1997. Die Filmvorführung beginnt um 19 Uhr. Zuvor findet ab 18 Uhr ein Einführungsstatement mit Pfarrer Dierk Glitzenhirn, Treysa, dazu statt. Der Abend wird gemeinsam vom Evangelischen Forum Schwalm-Eder und der Veranstaltungsreihe „dienstagsbistro“ der Diakonischen Gemeinschaft Hephata organisiert.

Eine weitere Veranstaltung des Evangelischen Forums Schwalm-Eder ist am Sonntag, 12. Februar, der „Aktionstag für Toleranz und Vielfalt“ in Treysa. Um 10.15 Uhr beginnt in der Stadtkirche Treysa ein Gottesdienst unter Leitung von Pfarrerin Barbara Eschen, Pfarrer Dierk Glitzenhirn, Pfarrerin Tamara Morgenroth und Team. Um 18 Uhr startet dann ein Kurzfilmfestival im Kino „Burgtheater“ Treysa. Zu sehen sein werden unter anderem „Der kleine Nazi“ und „Das T-Shirt“. Die Band „Jazzalongue“ rundet den Abend ab.

Das Evangelische Forum Schwalm-Eder wird von Hephata Diakonie und den vier Kirchenkreisen im Schwalm-Eder-Kreis, Fritzlar, Homberg, Melsungen und Ziegenhain, getragen. Das Forum ist eine Einrichtung der Erwachsenenbildung. Es organisiert Veranstaltungen zu Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik. (me)

*Ausgeschlossen von diesen Veranstaltungen sind Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zu den Veranstaltungen zu verwehren oder von diesen zu verweisen.



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