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Hessische Landräte wollen Finanzaufsicht über Schutzschirm-Kommunen wahrnehmen

Hessen. Der Hessische Landkreistag und alle Landräte der 21 Kreise wehren sich gegen die Pläne der Landtagsfraktion von CDU und FDP im Hessischen Landtag, die im Rahmen des neuen kommunalen Schutzschirmgesetzes die Finanzaufsicht teilweise auf die Regierungspräsidenten übertragen wollen. Ein entsprechendes Schreiben wurde an diese Fraktionen und die Hessische Landesregierung verschickt. Dies teilt Landrat Frank-Martin Neupärtl, Präsidiumsmitglied des Hessischen Landkreistages, mit und ergänzt, dass die Landräte darin einen gravierenden Eingriff des Landes in die Verwaltungsorganisation der Kommunen und in die Vereinbarungen des Kommunalisierungsgesetzes sehen.

Die Begründung für eine solche Entscheidung der beiden Landtagsfraktionen seien nicht nachvollziehbar – so die Erklärung des Hessischen Landkreistages. Durch diesen Änderungsantrag von CDU und FDP zum Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung für ein kommunales Schutzschirmgesetz entstehe der Eindruck, als seien diese Landtagsfraktionen der Auffassung, dass die 21 hessischen Landräte ihre Aufgaben als Finanz- und Kommunalaufsicht nicht ordnungsgemäß wahrnehmen. Eine solche Annahme weisen Neupärtl und seine Landratskollegen entschieden zurück.

Im Schreiben des Hessischen Landkreistages heiß es weiter: „Die Finanzaufsicht der Landräte über die kreisangehörigen Gemeinden hat sich bewährt. Durch Erlasse des Hessischen Innenministeriums, insbesondere der „Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden ist die Einheitlichkeit der Finanzaufsicht im derzeitigen System gesichert.“

Die Landkreise sind aufgrund ihrer räumlichen und personalen Nähe zu den Gemeinden besser als die Regierungspräsidien in der Lage, die konkrete Situation der mehr als 400 kreisangehörigen Städte- und Gemeinden in Hessen zu berücksichtigen. Die hessischen Landräte wollen gerne weiterhin die Finanzaufsicht – auch über die Schutzschirmkommunen – ausüben und bitten daher die Landtagsfraktionen von CDU und FDP eindringlich, von ihrem Änderungsantrag Abstand zu nehmen. (red)



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