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CDU weist Kritik an Kinderförderungsgesetz zurück

Schwalm-Eder. „Die Diskussion über das Kinderförderungsgesetz mangelt leider an Sachlichkeit und inhaltlicher Korrektheit. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Betreuung zu verbessern und nicht zu verschlechtern“, so der Fraktionsvorsitzende Mark Weinmeister in einer Presseerklärung der CDU Kreistagsfraktion. 

„Es ändern sich beispielsweise auch die Gruppengrößen nicht. Wie bisher auch, bleibt es bei der maximalen Gruppengröße von 25 Kindern. Das Gesetz regelt weiterhin die bislang gängige Praxis, dass zusätzlich zu Erziehern auch andere Fachkräfte angestellt werden können. Der Förster im Waldkindergarten oder die Logopädin sind Fachkräfte, die ergänzend zur bisherigen Betreuung eingesetzt werden können. Was sich ebenfalls ändert, ist der Berechnungsschlüssel für die Finanzierung der Kindergärten, denn es wird nicht mehr die einzelne Gruppe, sondern jedes einzelne Kind bezuschusst. Mit dem HessKiföG werden die Ausgaben für Kinderbetreuung um knapp 17 Prozent erhöht – dies entspricht einer Steigerung von fast 70 Millionen  Euro im Vergleich zu 2012. Grundsätzlich stellt sich kein Träger mit dem HessKiföG schlechter als bisher. Für das HessKiföG stehen von 2014 bis 2018 jährlich rund 425 Millionen Euro (vgl. 1999 nur 75 Mio. Euro) garantiert zur Verfügung – so viel Geld wie noch nie zuvor“, so Weinmeister weiter.

„Die Gruppengrößen und die Öffnungszeiten ändern sich, entgegen häufiger Behauptungen, überhaupt nicht! Die Elternrechte bei der Mitbestimmung über Fragen des pädagogischen Konzeptes oder der Organisation werden gestärkt. Für die Träger der Kindertageseinrichtungen gibt es zudem einen finanziellen Anreiz, wenn die Vorgaben des Bildungs- und Erziehungsplanes erreicht werden. Pro Kind wird dann die Förderung um 100 Euro erhöht.“

„Wenn man das Kinderförderungsgesetz sachlich betrachtet, wird man erkennen, dass die Betreuung noch stärker gefördert wird, die Qualität der Betreuung steigen wird und Erzieherinnen und Fachpersonal nicht reduziert werden, sondern noch mehr gebraucht werden. Durch das Kinderförderungsgesetz werden die Rahmenbedingungen in qualitativer, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht verbessert. Im Zentrum stehen dabei immer das Wohl und die Förderung der Kinder“, so Weinmeister abschließend. (red)



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