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Melsunger Flur 17 ist vermessen

Melsungen. Unter dem Aktenzeichen 02226393 GB gibt das Amt für Bodenmanagement, Homberg, die Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz bekannt.

Es wird bekannt gemacht, dass in der Gemeinde Melsungen, Lagebezeichnung Mittelstraße, Waldstraße, Am Hang, Höhenweg Lindenbergstraße u.a., Gemarkung Melsungen Flur 17  Flurstück(e) 45/12, 45/14, 54/1, 55/1, 56/6, 57/35, 58/21, 58/40, 58/42, 58/46, 58/58, 59/14, 59/30, 59/33, 59/34, 59/36, 59/37, 59/38, 59/39, 59/40, 59/41, 59/43, 59/44, 59/45, 59/46, 59/47, 59/49, 59/50, 68/20, 83/16, 83/18, 84/50, 84/51, 84/52, 85/41, 85/42, 114/2, 118/1, 119/1, 119/18, 121/6, 127/19 eine Grenzfeststellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), geändert durch Gesetz vom 27. September 2012 (GVBl. S. 290) vorgenommen wurde.

Fristen für die Einsicht

Über die Maßnahme und deren Ergebnis wurde eine Niederschrift aufgenommen. Diese Niederschrift sowie die Skizze zur Niederschrift können von den Betroffenen vom 25.06.2018 bis 27.07.2018
Mo.- Do. in der Zeit von 7 Uhr 30 bis 15 Uhr 30 und Fr. in der Zeit von 7 Uhr 30 bis 12 Uhr 30
in dem Raum 212 , Gebäude A, Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze), eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen vorgenannte Maßnahme kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die Maßnahme gilt zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben.



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