„Strabs“ auf dem Europa-Prüfstand
Brüssel. Engin Eroglu, Europaabgeordneter und Landesvorsitzender der FREIE WÄHLER Hessen, setzt sich weiter für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge („Strabs“) ein.
Wissenschaftlicher Dienst untersucht die Lage
Um sich einen Überblick über die Finanzierung kommunaler Straßen in den anderen EU-Mitgliedsländern zu verschaffen, hat Eroglu den wissenschaftlichen Dienst des Europaparlaments beauftragt, die Lage hinsichtlich der „Strabs“ zu untersuchen.
Nach Ländern unterschiedene Systeme
Die gute Nachricht zuerst: In Belgien, Tschechien, Polen, Schweden und dem nun aus der EU ausgeschiedenen Vereinigten Königreich gibt es kein System, das mit den deutschen „Strabs“ vergleichbar ist. Hingegen gibt es in den anderen Mitgliedsländern zumindest vergleichbare Systeme.
In Österreich müssen sich Eigentümer von Immobilien über eine sogenannte Aufschließungsabgabe an die lokale Gebietskörperschaft am Straßenbau beteiligen bzw. diesen finanzieren. In Dänemark kann das Straßenverkehrsamt von Immobilieneigentümern die Zahlung eines Zuschusses einfordern, wenn ihr Eigentum an öffentliche Straßen grenzt.
In Frankreich kann für Landwege (nicht gleichbedeutend mit kommunalen Straßen; Landwege gehören zum privaten Gelände der Stadt) eine Steuer erhoben werden, die gemessen an dem Interesse der einzelnen Immobilien an der Arbeit und dem Straßenunterhalt erhoben wird. Ungarn hat sowohl das System des Straßenbaubeitrags als auch das des Straßenbauzinsbeitrags.
Luxemburg finanziert die Instandhaltung öffentlicher Infrastruktur normalerweise zwar durch öffentliche Gelder, jedoch können entsprechende Kosten für Straßenbauarbeiten, welche von der Kommune durchgeführt werden, von den betroffenen Eigentümern getragen werden. In den Niederlanden ist es möglich, dass die Kostendeckung für öffentliche Einrichtungen wie Straßen über einen Nutzungsplan oder über den Abschluss eines Vertrags mit der Gemeinde geregelt wird.
In Spanien gibt es ebenfalls „Strabs“, es obliegt aber den Verwaltungsbehörden ob diese angewendet werden oder nicht.
Im Falle Italiens haben die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Diensts keine eindeutig bejahende oder verneinende Antwort bezüglich der Straßenausbaubeiträge erhalten.
Öffentliche Güter gehören aus Steuern bezahlt
Engin Eroglu: „Was Schweden und Belgien können, muss Deutschland schon längst können. Daher gehören die Straßenbeiträge auch in Deutschland und damit auch in Hessen abgeschafft. Kommunale Straßen sind öffentliche Güter, die aus Steuern bezahlt werden müssen. Für betroffene Hauseigentümer sind die ‚Strabs‘ oftmals existenzbedrohend.“
(red)