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Zugang zu öffentlichem Trinkwasser stärken

Der freie Zugang zu Trinkwasser ist ein Menschenrecht. Deshalb müssen die Kommunen öffentliche Entnahmestellen einrichten. Foto: congerdesign | Pixabay

Schwalm-Eder-Kreis. Immer heißere Sommer, immer längere Trockenheit – die Folgen der Klimakrise sind auch im Landkreis Schwalm-Eder längst zu spüren. Weil diese Entwicklung auch zu großen gesundheitlichen Belastungen für viele Menschen führt, müssen Städte und Gemeinden aktiv Vorsorge treffen.

Lebensmittel Nr. 1 für alle

Das fordert die Biologin und Bundestagsabgeordnete der Grünen, Dr. Bettina Hoffmann. Mit einer Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes hat der Bundestag beschlossen, dass Städte künftig freien öffentlichen Zugang zu Trinkwasser anbieten müssen. Dazu Dr. Hoffmann: „Gerade vor dem Hintergrund immer stärkerer und längerer Hitzeperioden in Folge der Klimakrise schaffen wir so einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung im Schwalm-Eder-Kreis.“

Sowohl im Innen- als auch im Außenbereichen sollen künftig an öffentlichen Orten Trinkwasserbrunnen stehen, an denen kostenlos Wasser getrunken oder abgefüllt werden kann. „Die Menschen müssen Gelegenheit haben, sich zu erfrischen und ihren Durst zu stillen“, sagt Dr. Bettina Hoffmann. „Das Lebensmittel Nr. 1 muss allen Bürger*innen zur Verfügung stehen, überall.“

Freier Zugang zum Wasser ist Menschenrecht

An vielen Orten stünden schon heute öffentliche Trinkwasserspender, doch viele Städte und Gemeinden müssten noch nachziehen. Mit der Novellierung stärke der Bundestag auch das von der UN-Vollversammlung beschlossene Menschenrecht auf freien Zugang zu Wasser und setze die EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht um.

„Darüber hinaus sind Kommunen auch bei uns im Landkreis künftig auch stärker in der Verantwortung, wenn es um die Wasserentnahme geht. Verunreinigungen durch Industrie oder starke landwirtschaftliche Nutzung stehen vielerorts einer guten Trinkwasserqualität im Weg. Der Wasserschutz wird deshalb rund um die Stellen, an denen Wasser aus der Landschaft entnommen wird, stark verbessert.“ Damit sei das Wasserhaushaltsgesetz auch ein „Gutes-Trinkwasser-Gesetz“.

(red)



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