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Firmen, Fachleute, Behörden diskutieren Recycling

Region. Seit dem 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft. Sie enthält neue Regelungen zum Recycling z.B. von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen. Knapp sechs Monate nach Inkrafttreten trafen sich Akteure aus dem Bau- und Abfallsektor zu einer Fachfortbildung im Regierungspräsidium Kassel.

Das Bild zeigt (v.li.): Ralph Schmidt (Ing.-Büro Gröticke und Partner GmbH, Twistetal), Mathias Fiedel (Hessen Mobil), Gunther Gaedtke (Städtische Werke Netz + Service GmbH, Kassel), Melanie Schäfer (Autobahn-GmbH des Bundes), Saskia Spohr-Frey (Regierungspräsidium Kassel, Dez. Abfallwirtschaft), Helena Fischer (Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V.), Gunter Wagner (Gebr. Wagner Baugeschäft GmbH, Hofgeismar), Jakob Feiler (agc abfallwirtschaft GmbH, Kassel), Dirk Röth (BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH, Kassel) und Andreas Lieberknecht (Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.). Foto: N.N. | RP Kassel

Die Veranstaltung sollte dazu dienen, ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung erste Erfahrungen bei der Gewinnung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen zwischen Wirtschaftsakteuren, Fachleuten und Behörden auszutauschen.

Im Spannungsfeld von Weltpolitik und Wirtschaftslage

Zur Fortbildung im Walter-Lübcke-Saal hatten neben dem RP der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V., der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. und die Umweltallianz Hessen. Regierungspräsident Mark Weinmeister begrüßte die rund 150 Teilnehmenden und verwies auf das Spannungsfeld weltpolitischer Krisen, der eingetrübten Wirtschaftslage in Deutschland sowie die ambitionierten Ziele im Umwelt- und Klimaschutz.

„Auch unsere regionale Bauwirtschaft als wichtiger Motor der heimischen Wirtschaft steht vor vielfältigen neuen Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Themen wie Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Mehrfachnutzung haben angesichts knapper werdender Ressourcen ein zunehmend stärkeres Gewicht. Die Anforderungen der EBV an mineralische Ersatzbaustoffe führen demgegenüber auch zu erhöhten Anstrengungen und Kosten für Hersteller und Verwender sowie zu einem größeren Aufwand der zuständigen Aufsichtsbehörden. Umso wichtiger erscheint es mir, dass alle in der Bauwirtschaft beteiligten Akteure in unserer Region weiterhin im engen und vertrauensvollen Gespräch bleiben, um die uns neu erwachsenden Schwierigkeiten genauso wie Themen des aktuellen Tagesgeschäfts zu erörtern“, erläuterte Weinmeister.

Bundeseinheitliche Regelungen

Erste Erfahrungen mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung wurden in den anschließenden Vorträgen und Diskussionsrunden aus Sicht von Behörden, Sachverständigen und Unternehmen beleuchtet: Am 1. August 2023 ist nach einem 15 Jahre andauernden Gesetzgebungsverfahren die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz in Kraft getreten, zu deren wesentlichem Regelungsgehalt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) gehört. Damit sind erstmalig bundeseinheitliche Regelungen für die Verwertung mineralischer Abfälle festgelegt worden. Das ist sinnvoll und notwendig, denn mineralische Abfälle sind mit mehr als 260 Mio. Tonnen der mengenmäßig größte Abfallstrom in Deutschland. Dieser Abfallstrom unterteilt sich in Bau- und Abbruchabfälle sowie industrielle Aschen und Aschen aus der Hausmüllverbrennung.

Hohe Verwertungsquoten für Abfälle

Die Verordnungen haben vorrangig den Schutz von Mensch und Umwelt vor Schadstoffen – insbesondere den Schutz von Böden und Grundwasser bei der Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe – zum Ziel. Gleichzeitig soll im Sinne der Kreislaufwirtschaft die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen vermieden werden, indem möglichst hohe Verwertungsquoten für mineralische Abfälle erreicht werden.

Wenngleich eine bundeseinheitliche Regelung und eine einheitliche Handhabung in allen Bundesländern viele Vorteile mit sich bringen, haben die neuen Anforderungen weitreichende Konsequenzen bei der Umsetzung von Baumaßnahmen. Es besteht ein hoher organisatorischer Aufwand für Hersteller und Verwender, die zudem mit erheblichen Kosten verbunden sind. Auch die beteiligten Aufsichtsbehörden stehen vor neuen Herausforderungen.

Erste Lösungen präsentiert

Im Rahmen der Veranstaltung wurden fortbestehende Probleme diskutiert, aber auch erste Lösungen aus der Praxis präsentiert. Die beteiligten Akteure waren sich einig, dass man nur gemeinsam die Herausforderungen der EBV meistern könne. Es sei jedoch auch wichtig, dass man sich dem Thema nun annehme, sich mit den Regelungen auseinandersetze und anfange, unter den neuen Bedingungen tätig zu werden. Dabei helfe der Austausch untereinander.

Mehr Informationen auf der Themenseite des RP Kassel:
https://rp-kassel.hessen.de/umwelt/abfall/abfallnews/ersatzbaustoffverordnung

Runder Tisch der Umweltallianz

Die Fortbildung fand – unter dem Dach der Umweltallianz – im Rahmen des „Runden Tisches“ statt, der seit 2018 Teilnehmende aus der Bauwirtschaft sowie den zuständigen Behörden zusammenbringt, um Probleme zu identifizieren und praktische Beispiele zur Lösung vorzustellen. Zielgruppe der Veranstaltung sind kommunale Auftraggeber, Verantwortliche und Mitarbeitende von Ver- und Entsorgungsunternehmen, größere private Auftraggeber, Ingenieurbüros sowie Entsorgungs- und Bauunternehmen.

Umweltallianz Hessen:
https://www.umweltallianz.de/

(RP Kassel | red)



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