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Kreis hilft: behindertengerecht umbauen

Schwalm-Eder. Für viele Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen ist das Leben in den eigenen vier Wänden noch immer mit Hürden verbunden. Der Schwalm-Eder-Kreis will hier mit dem Förderprogramm »Behindertengerechter Umbau« ansetzen: Es unterstützt den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum finanziell und bietet gleichzeitig eine unabhängige Beratung dazu an.

Ein behindertengerechter Umbau fördert die gesellschaftliche Teilhabe erheblich. Foto: Matheus Bertelli (bertellifotograia) | Pexels

Ein behindertengerechter Umbau fördert die gesellschaftliche Teilhabe erheblich. Foto: Matheus Bertelli (bertellifotograia) | Pexels

„Barrierefreiheit ist Voraussetzung für echte Teilhabe und ein selbst bestimmtes Leben“, erklärt Landrat Winfried Becker. Von den Umbauten profitierten nicht nur die Betroffenen selbst durch mehr Lebensqualität – auch Angehörige würden dadurch spürbar entlastet.

Diese Maßnahmen werden gefördert

Gefördert werden bauliche Maßnahmen in bestehendem Wohneigentum, etwa der Einbau von Treppenliften, die Verbreiterung von Türen, schwellenlose Zugänge oder der Umbau von Badezimmern. Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe sich nach Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme richtet. Wichtig dabei: Umbauten dürfen erst nach der Bewilligung beauftragt werden, ein vorzeitiger Baubeginn schließt die Förderung aus.

Grundlage ist das hessenweite WIBank-Förderprogramm »Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum«. Landesweit übernimmt die WIBank dabei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit.

Beratung aus einer Hand

Wer eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss sich durch das Verfahren nicht allein durcharbeiten: Durch die enge Kooperation des Fachbereichs Wirtschaftsförderung mit dem Pflegestützpunkt des Landkreises sowie den ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberatern erhalten Bürgerinnen und Bürger eine unabhängige und individuelle Beratung – sowohl zu den baulichen Maßnahmen als auch zu den finanziellen Hilfen.

„Niemand soll an fehlenden Informationen oder komplizierten Verfahren scheitern“, betont Landrat Becker. „Wir wollen, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen schnell, unbürokratisch und umfassend unterstützt werden.“ Ein barrierefreies Zuhause sei mehr als eine bauliche Anpassung – es sei die Grundlage für ein selbst  bestimmtes Leben.

Kontakt und Antragstellung

Weitere Informationen gibt es beim Fachbereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung bei Judith S. Fuchs, telefonisch unter 05681/775-8011 oder per E-Mail an judith.fuchs@schwalm-eder-kreis.de. Die Antragsunterlagen finden Interessierte unter dem Stichwort »Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum« auf der Internetseite der WIBank (wibank.de).

Philipp Klitsch
Kreisverwaltung Schwalm-Eder
red


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