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Kreis bestellt Ombudsmann für Sozialhilfeempfänger

Schwalm-Eder. Der Kreisausschuss hat zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 28. September 2009 vorläufig den Leiter des Fachbereiches Rechtsangelegenheiten, Michael Schneider, zum Ombudsmann in Angelegenheiten des Sozialgesetzbuches II bestellt. Landrat Neupärtl verweist auf den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, FWG, CDU, GRÜNE/BÜNDNIS 90 und FDP, drei Ombudsstellen für die Kreisteile Melsungen, Fritzlar-Homberg und Schwalmstadt zu installieren.

Folgende Aufgaben sollen von diesen Ombudsstellen übernommen werden:
– Unbürokratische und außergerichtliche Vermittlung in Konfliktfällen
– Dokumentation von Schwierigkeiten in der Anwendung des SGB II
– Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen
– Halbjährlicher Bericht an den Kreistag

Die Einrichtung dieser drei beschlossenen Ombudsstellen ist derzeit wegen der Ungewissheit der zukünftigen Organisationsstruktur zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II nicht möglich. Auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kann die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsförderung Schwalm-Eder über den 31. Dezember 2010 nicht fortgeführt werden.

Die Bundesregierung hat noch keine endgültige Regelung der zukünftigen Organisationsstruktur der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II getroffen. Ohne Gewissheit über die zukünftigen Kompetenzen ist die Besetzung der Ombudsstellen, so Landrat Neupärtl, nicht möglich. Die zukünftigen Entscheidungsträger sind bei der Besetzung einzubeziehen. Um dem Willen des Kreistages, Ombudsstellen einzurichten, möglichst zügig Geltung zu verschaffen, hat der Kreisausschuss vorläufig – bis zu einer endgültigen Regelung der Organisationsstruktur der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II – eine Ombudsstelle beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, in Person von Michael Schneider, geschaffen. Er verfügt als Leiter des Rechtsamtes, langjähriger Vorsitzender des Anhörungsausschusses und ehemaliger Bürgerbeauftragter über die entsprechende Erfahrung und Sachkunde.

Landrat Neupärtl betont abschließend, er erwarte eine baldige, klare Entscheidung der Bundesregierung über die zukünftigen Organisationsstrukturen, um entsprechend dem Beschluss des Kreistages die beschlossenen Ombudsstellen auf ehrenamtlicher Basis im Kreis einrichten zu können. (red)



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Ein Kommentar zu “Kreis bestellt Ombudsmann für Sozialhilfeempfänger”

  1. Barolle

    Ombudsman ?
    Normalerweise ist das ein Neutraler.
    Was mir hier fehlt ist das Gegengewicht zu einem abhängig BESCHÄFTIGTEN.
    Wie soll der ohne Ärger mit seinem Arbeitgeber zu bekommen sich gegen ihn wenden ?
    Das Argument “ Langjährige Erfahrung in anderen Bereichen zieht nicht !

    Er kennt die Hartz IV Problematik doch gar nicht!

    Wie kann man in der HNA nachlesen : Würden die ARGE korrekt arbeiten gäbe es weniger Klagen.
    Und da liegt nach wie vor die Erfolgschance bei mehr als 60 % zu Gunsten der ALG II Bezieher aller Art!

    Themen wüsste ich schon :
    + Ein echtes Sozialticket und nicht dieses Pseudo Dingsbums das man mit der Diakonie gestrickt hat.
    + die sinnlosen Klagen der ARGE wegen Pfennigbeträgen beenden; da kosten manche Verfahren mehr wie 30 Jahre Zahlung !
    + Heizkostenpauschalen, die der Kreisausschuss ! rechtswidrig trotz eines Urteils des BSG vom 2. Juli 2009 ( also seit 6 Monaten ) bis heute nicht geändert hat, aufzuheben
    + das die Arge nicht selbstständig tätig werden wenn man seitens der ARGE Leistungen vorenthalten hat;
    + schnellere Bearbeitung und nicht Zeiten von mehr als 4 Monaten
    +Beteiligung kritischer ALG II Bezieher an seiner Tätigkeit,
    + statt der Erfolgsmeldungen besser eine wirkliche Erfolgskontrolle ll der teuren Initiativen die man aufgelegt hat!
    + das geholfen wird ohne das die HNA und andere Medien tätig werden müssen

    Fazit :
    Ein weiteres Feigenblatt wie das zur Zeit angebliche Sozialticket das der Landrat als guter „Sozial“ Demokrat aus der Taufe gehoben hat! Erinnert mich irgendwie an die Schülerbeförderung die man zur Chefsache machte.


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