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Gesetzentwurf zur Behebung von Winterschäden an Straßen auf den Weg gebracht

Hessen. Das Hessische Finanzministerium und das Hessische Verkehrsministerium haben heute den Entwurf für ein Gesetz zur Behebung von Winterschäden an Straßen auf den Weg gebracht. Sie leisten damit eine Formulierungshilfe für die Fraktionen im Hessischen Landtag. „Zügig und mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand wollen wir das angekündigte Sonderprogramm mit einem Volumen von 100 Millionen Euro auflegen“, erklärte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer heute in Wiesbaden. „Damit zeigen wir, wie wichtig uns die Behebung der Straßenschäden ist“, sagten Schäfer und Verkehrsminister Dieter Posch.

Posch verwies auf den ungewöhnlich harten Winter, der seine Spuren auf den hessischen Straßen hinterlassen habe: „Mit jedem Tag Warten werden die Schäden größer. Deshalb müssen wir sie schnellstmöglich beheben.“ Die Reparaturen sollen unmittelbar nach der Frostperiode beginnen.

„Hessen kann sich keine Schlaglochpisten leisten. Die rasche Finanzierung der Gegenmaßnahmen ist ein Beitrag zur Verkehrssicherheit und spart langfristig erhebliche Folgekosten. Hier gilt die Formel: Abwarten erhöht die Kosten, weil sich die derzeit nur oberflächlichen Schäden in die Tiefe fressen. Je früher wir sie beheben, desto weniger kostet es. Deshalb wollen wir die Städte, Kreise und Gemeinden – aber auch das Land selbst – in die Lage versetzen, schnellstmöglich die winterbedingten Schäden an ihren Straßen und Radwegen zu beseitigen“, sagte Posch.

Vor knapp zwei Wochen hatten Ministerpräsident Volker Bouffier, Finanzminister Dr. Schäfer und  Wirtschafts-und Verkehrsminister Dieter Posch das Sonderprogramm „Rasche Hilfe gegen Schlaglöcher“ angekündigt. „Das Leistungsgesetz ermöglicht es, das dafür nötige Geld außerhalb eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung zu stellen“, erläuterte Schäfer weiter.

Damit das Gesetz noch in der nächsten Plenarsitzung des Landtags vom 1. bis zum 3. März verabschiedet werden kann, muss es über den Landtag eingebracht werden. Für den Weg über die Landesregierung fehlt die Zeit. Deshalb wird der Gesetzentwurf nun als Formulierungshilfe an die Fraktionen weitergeleitet. Dessen Grundzüge wurden auch mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände intensiv erörtert.

„Die Mittel werden entsprechend der Länge der jeweiligen Straßennetze auf Land und Kommunen verteilt“, sagte Posch. Für die Landesstraßen und Radwege sind 20 Millionen Euro vorgesehen, für die Landkreise 10 Millionen und für die Städte und Gemeinden 70 Millionen. Die Kommunen können dabei selbst entscheiden, welche Reparaturen am dringendsten sind. Das Land orientiert sich an einer Prioritätenliste der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung.

„Wenn der Hessische Landtag das Leistungsgesetz in der kommenden Woche beschließt, kann die Auszahlung zügig erfolgen. Land, und Kommunen haben dann eine gesicherte Planungsgrundlage für die Behebung ihrer Straßenschäden“, so Posch und Schäfer abschließend. (red)



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