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Neue Richtlinien für Unterkunfts-und Heizungskosten

Schwalm-Eder. Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises hat neue Richtlinien zur Angemessenheit von Unterkunfts- und Heizungskosten für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII beschlossen. Landrat Neupärtl teilt mit, dass rückwirkend zum 1. Januar 2011 die als angemessen anzuerkennenden Unterkunfts- und Heizungskosten angehoben werden. Der Kreisausschuss habe aufgrund der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichte die bestehenden Richtlinien überarbeitet und angepasst. Das Bundessozialgericht habe hohe Anforderungen an die Bestimmung angemessener Unterkunftskosten gestellt.

Die Verwaltung ist beauftragt worden, auf der Grundlage dieser Rechtsprechung ein schlüssiges Konzept unter Beachtung der Vorgaben des Bundessozialgerichtes zu erarbeiten. Es werde schwierig sein, verlässliches Datenmaterial über die aktuellen Mietpreise -gegliedert nach dem Standard der Wohnungen- zu erheben. Bis zum Abschluss dieser Arbeiten werden die Unterkunftskosten unter Beachtung der Rechtsprechung auf der Grundlage der Wohngeldtabellen ermittelt. Dies bedeutet nach Auskunft von Landrat Neupärtl  eine Erhöhung der als angemessen geltenden Mieten. Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der im Internet einzusehenden Richtlinie.

Auch die Ermittlung der angemessenen Heizkosten wird aufgrund der Rechtsprechung angepasst. Die seitens des Kreises erarbeiteten Richtlinien unter Berücksichtigung des eingesetzten Energieträgers und des Ausbaustandards müssen aufgegeben werden. Die Heizkosten werden zukünftig als angemessen anerkannt, soweit sie den von dem Bundessozialgericht festgelegten Grenzwert – dieser bestimmt sich anhand des bundesweiten Heizspiegels- nicht überschreiten. Insoweit wird auf die entsprechenden Tabellen verwiesen. Landrat Neupärtl betont, dass bei Einhaltung der in der Richtlinie genannten Beträge die Unterkunfts- und Heizungskosten ohne weitere Prüfung anerkannt werden. Bei darüber hinaus geltend gemachten Kosten wird es eine Einzelfallprüfung geben, um den Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.

Die Richtlinien gelten rückwirkend ab 1. Januar 2011. Die Hilfeempfänger müssen keinen gesonderten Antrag auf Anpassung ihrer Bescheide stellen. Die Sozialverwaltung und das Jobcenter Schwalm-Eder werden unaufgefordert jeden Hilfefall anhand der neuen Richtlinie überprüfen und die zu bewilligenden Kosten entsprechend anpassen.

Die Richtlinie ist im Internetauftritt des Schwalm-Eder-Kreises , www.schwalm-eder-kreis.de, eingestellt und unter dem Menüpunkt „Bürgerservice“ und  „Infomaterial“ unter dem Stichwort „Richtlinie zur Bestimmung der Angemessenheit  der Unterkunfts- und Heizungskosten gemäß § 22 Abs. 1 SGB II und § 29 SGB XII“ zu finden. (red)



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