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Bildungs- und Teilhabepaket kommt zunehmend bei Kindern und Jugendlichen an

Schwalm-Eder. Über 40 Prozent der bedürftigen Kinder und Jugendlichen im Schwalm-Eder-Kreis profitieren inzwischen von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Damit liege man auch im Trend aller 21 hessischen Landkreise, stellt Landrat Frank-Martin Neupärtl fest und verweist auf eigene Zahlen der Sozialverwaltung und des Job-Centers Schwalm-Eder wie auch auf eine Umfrage des Hessischen Landkreistages. Diese Zwischenbilanz, so Neupärtl, sei erfreulich – „zumal die Kommunen im Frühjahr 2011 beim Start dieses Bundesgesetzes nur wenig Zeit zur Vorbereitung hatten.“

Die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen sich auf ein- und mehrtägige Ausflüge mit dem Kindergarten oder der Schule, persönlichen Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, gemeinsame Mittagsverpflegung in Schulen und Kindergärten, Ferienfreizeiten, Musikschulen- und Vereinsbeiträge sowie im Bedarfsfall eine angemessene Lernförderung. Zuständig für die Umsetzung sind die Landkreise und kreisfreien Städte in den Jobcentern und Sozialverwaltungen.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wichtiger Beitrag für die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien“, so Neupärtl. „Die Inanspruchnahme der Leistungen ermöglicht diesen Kindern und Jugendlichen eine bessere Bildung, mehr Teilhabe an gemeinschaftlichen Angeboten und damit auch eine bessere Berufs- und Lebensperspektive.
Deshalb war es von Beginn an unser Ziel, dass möglichst viele benachteiligte Kinder und Jugendliche diese Unterstützung erhalten“, sagt Landrat Neupärtl.

Dabei haben sich die zuständigen Verwaltungsbereiche des Kreises in besonderer Weise engagiert. Vom Jobcenter (Leistungen nach SGB II, ALG II) und der Sozialverwaltung (Leistungen nach SGB XII, Sozialhilfe, AsylblG, Wohngeld und Kinderzuschlag) wurde in gemeinsamen Vorträgen das Bildungspaket – zum Beispiel bei der „Homberger Tafel“, dem Diakonischen Werk und dem Netzwerk Migrationsberatung – bekannt gemacht, in Schulleiterdienstversammlungen wurden die Schulleitungen entsprechend unterrichtet und die Schulverwaltung sowie das Jugendamt haben in persönlichen Gesprächen mit den Schulen und Kitas im Kreis Verfahren zur effizienten Umsetzung jeweils vor Ort besprochen.

Außerdem wurde ein einheitliches Antragsformular entwickelt, das von allen Anspruchsberechtigten bei der jeweils zuständigen Stelle nutzbar ist.

Selbstverständlich sind alle Informationen zum Bildungspaket und die entsprechenden Vordrucke im Internet auf der Website des Kreises, www.schwalm-eder-kreis.de (Bürgerservice/Dienstleistungen/Bildung und Teilhabe), eingestellt.  Diese Bemühungen werden fortgesetzt und haben dazu geführt, dass im Bereich des Jobcenters für zirka 1.170 Kinder (33 Prozent) und im Bereich der Sozialverwaltung für  840 Kinder (zirka 55 Prozent) der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen einer oder mehrere Anträge auf Leistungen des Bildungspaketes gestellt worden sind.

Der Schwerpunkt der beantragten Leistungen liegt eindeutig beim persönlichen Schulbedarf, der Kostenübernahme für Ausflüge und Klassenfahrten und der Kostenübernahme für das Mittagessen in Schulen und Kitas.

Abschließend bekräftigt Neupärtl die Stellungnahme des Hessischen Landkreistages: „Leider stößt eine noch bessere Umsetzung des Pakets auf viele vom Bundesgesetzgeber zu verantwortende bürokratische Hemmnisse. Wir bemühen uns daher in Verhandlungen mit dem Land Hessen Verbesserungen zum Wohle der Menschen zu erreichen.“ (red)



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