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DGB und Handwerkskammer fordern Schutz vor Lohndumping und faire Auftragsvergabe

Kassel. Vor der Landtagsanhörung für ein hessisches Vergabegesetz haben der DGB Nordhessen und der Arbeitnehmervizepräsident der nordhessischen Handwerkskammer ihre Forderungen an ein solches Gesetz formuliert. Der nordhessische DGB-Geschäftsführer Michael Rudolph und der Vizepräsident der Handwerkskammer Kassel, Dieter Hahn erklärten: „ Ein solches Gesetz für Hessen strahlt in alle Regionen aus, wirkt also auch auf unsere Handwerksbetriebe. Wir wollen ein Vergabegesetz, das die Interessen der abhängig Beschäftigten so weit wie möglich schützt und einen fairen Wettbewerb ermöglicht. Im Mittelpunkt müssen dabei Tariftreueregelungen stehen. Sie binden die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an die Einhaltung tarifvertraglicher Regeln.“


Dieter Hahn weiter: „Bei der öffentlichen Auftragsvergabe sollen jene Unternehmen zum Zuge kommen, die ihre Beschäftigten vernünftig und nach Tarif entlohnen. Wir wollen keinen Wettbewerb um öffentliche Aufträge, der auf Lohndumping statt auf Innovation und Leistung beruht. Deshalb fordern wir, dass Aufträge des Landes und der Kommunen in Hessen an die Einhaltung von Tarifverträgen geknüpft werden, soweit das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zulässig ist. Außerdem fordern wir einen vergabespezifischen Mindestlohn, den es mittlerweile in vielen Bundesländern gibt.“

Die zuständige DGB-Referentin für Handwerksangelegenheiten, Petra Vogel-Huff kritisierte, dass der Aspekt der tariflichen Bezahlung besonders im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU und FDP nicht berücksichtigt wurde: „Dieser Entwurf trifft das ehrliche hessische Handwerksunternehmen ins Mark. Die Einhaltung von sozialen Standards wird stark beschnitten, und es wird ausdrücklich festgestellt, dass es keine allgemeinen Tariftreueregelungen gibt. Subunternehmen und Sub-Subunternehmen müssen keine Kontrollen fürchten. Es gibt kein anderes Bundesland, das in den vergangenen fünf Jahren ein so arbeitnehmerfeindliches Vergabegesetz erlassen hat. Auf diesem Wege können Unternehmen Aufträge erhalten, die ihre Beschäftigten ausbeuten und sich auf diesem Wege bereichern.“

Der Regionsgeschäftsführer Michael Rudolph fügte hinzu: „Hessen gehört neben Sachsen und Bayern zu den drei Ländern ohne Tariftreuebestimmungen. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren sollte jetzt die Chance genutzt werden, Tariflöhne zu stärken. Wer ehrliche Arbeit leistet, sollte davon auch leben können. Und kleine und mittelständische Unternehmen, die ja gerade im Handwerk zu finden sind, sollten sich einem fairen Wettbewerbsprozess stellen können.“ (red)

 



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