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Sicherungsverwahrung: Landtag billigt Staatsvertrag über gemeinsame Einrichtung

Schwalmstadt. „Dieser Staatsvertrag ist ein wesentlicher Schritt einer guten Zusammenarbeit beider Bundesländer im Justizbereich. Weitere gemeinsame Projekte sind in der Überlegung. Hessen und Thüringen arbeiten mit sehr gutem Erfolg auch in der Ausbildung der Justizmitarbeiter am Studienzentrum in Rotenburg an der Fulda zusammen. Solche Projekte bündeln die Kräfte. Sie sparen Kosten auf beiden Seiten. Sie erfolgen wesentlich auch zugunsten der Entlastung der Steuerzahler.“ Mit diesen Worten würdigte Justizminister Jörg-Uwe Hahn den Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen über die Errichtung und die gemeinsame Nutzung einer Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung, den der Hessische Landtag am 21. März gebilligt hat, den Minister Hahn und der Thüringer Justizminister, Dr. Holger Poppenhäger, im Dezember unterzeichnet hatten. Bereits am frühen Nachmittag hatte auch der Thüringer Landtag diesen Staatsvertrag gebilligt.

Justizminister Jörg-Uwe Hahn weiter: „Der Staatsvertrag ist von dem Grundgedanken eines partnerschaftlichen gemeinsamen Handelns geprägt. Es ist eine freundliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Unsere Mitarbeiter in der JVA Schwalmstadt haben im Umgang mit Sicherungsverwahrten über Jahre hinweg Erfahrung gesammelt. Sie sind hervorragend ausgebildet. Dieses Potenzial wollen wir mit unseren Thüringer Nachbarn teilen.“

Die Zusammenarbeit zwischen beiden Bundesländern ist langfristig angelegt. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann frühestens mit einer Kündigungsfrist von fünf Jahren zum 31.12.2033 gekündigt werden. Hierdurch erhalten beide Länder Planungssicherheit bei der Unterbringung und den Personalplanungen.

Bei der Unterzeichnung des Staatsvertrages hatte der thüringische Justizminister Dr. Holger Poppenhäger darauf verwiesen, dass sich für Thüringen eine eigene Einrichtung nicht gerechnet hätte: „Wir haben das Angebot von Justizminister Hahn gerne angenommen. Wir wissen, dass im Vollzug der Sicherungsverwahrung in Hessen die Sicherheit der Bevölkerung groß geschrieben wird, aber auch, dass Hessen die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Sicherungsverwahrung sehr ernst nimmt und großes Gewicht auf therapeutische Behandlung legt. Wir arbeiten gerne mit Hessen zusammen, zumal Schwalmstadt nicht weit von Thüringen entfernt liegt.“

Nach Angaben von Justizminister Jörg-Uwe Hahn baut das Land Hessen derzeit ein Gebäude der JVA Schwalmstadt für die Unterbringung von 60 Sicherungsverwahrten um. Dem Freistaat Thüringen wird hiervon ein Kontingent von 15 Plätzen zur Verfügung gestellt. Entsprechend diesem Kontingent wird Thüringen ein Viertel der Kosten tragen. Das gilt für die Umbaukosten in Höhe von rund 12 Millionen Euro, die Kosten der Einrichtung und Ausstattung des Gebäudes in Höhe von einer Million Euro, der Ausbildung der zusätzlich eingestellten Bediensteten in Höhe von 1,6 Millionen Euro und des laufenden Betriebs in Höhe von voraussichtlich 5,4 Millionen Euro jährlich. Von all diesen Kosten trägt Thüringen jeweils ein Viertel.

„Die Kooperation soll die Kräfte bündeln, die benötigt werden, um den künftigen Anforderungen an den Vollzug der Sicherungsverwahrung zu genügen. Sie wird insbesondere dazu führen, dass beide Partner in die Lage versetzt werden, ein differenziertes, dem individuellen Bedarf des einzelnen Sicherungsverwahrten gerecht werdendes Behandlungs- und Therapieangebot vorzuhalten, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu verlieren“, so Justizminister Jörg-Uwe Hahn.

Bis zur Fertigstellung der Einrichtung in der JVA Schwalmstadt sind die Sicherungsverwahrten seit Januar 2013 in einer neu gegründeten Zweiganstalt der JVA Schwalmstadt auf dem Gelände der JVA Weiterstadt (bei Darmstadt) untergebracht. Dem Land Thüringen stehen werden in der Übergangszeit sieben Plätze zur Verfügung.

Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „In Weiterstadt werden in den drei Stationen eines Gebäudes jeweils 12 Zimmer für die Unterbringung der Sicherungsverwahrten vorbereitet werden. Zwei weitere große Zellen sind im 2. Obergeschoss vorhanden. Insgesamt stehen für die Unterbringung der Sicherungsverwahrten somit 38 Plätze zur Verfügung, die durch die Zuordnung von zwei Hafträumen für einen Sicherungsverwahrten die gesetzlich vorgesehenen 18qm Fläche einschließlich Nassbereich überschreiten. Die Stationen verfügen zudem über Gemeinschaftsküchen und Aufenthaltsräume.“

Insgesamt stehen in Weiterstadt 38,5 Stellen, die mit Schwalmstädter Personal besetzt sind, zur Betreuung und Behandlung der maximal 38 Sicherungsverwahrten zur Verfügung. „Hierdurch können wir bereits in der Interimsphase eine umfassende Behandlung und Betreuung der Untergebrachten sicherstellen, die in vollem Umfang den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des künftigen Hessischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes entsprechen. Die Einrichtung in Weiterstadt wird den therapeutischen Erfordernissen einer verfassungskonformen Sicherungsverwahrung gerecht und wird auch erweiterte Besuchsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung familiärer und sozialer Kontakte bereithalten“, erläuterte Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn.

Hintergrund:
In Sicherungsverwahrung sind wegen schwerer Verbrechen verurteilte Straftäter, die ihre Strafe verbüßt haben, aber immer noch für so gefährlich eingeschätzt werden, dass sie in sicherem Gewahrsam gehalten werden, um die Bevölkerung zu schützen. In Hessen befinden sich derzeit 48 Personen in Sicherungsverwahrung. Zwei Frauen sind in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt III untergebracht. 46 Männer verteilen sich wie folgt: 33 in Weiterstadt (als Außenstelle der JVA Schwalmstadt), 14 in Kassel und zwei in der JVA Schwalmstadt im Kornhaus (einer Einrichtung für ältere Männer). (red)



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