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Forstbetriebsgemeinschaft: Dienstleistungsvertrag mit Hessen Forst unter Dach und Fach

forstgemeinschaft-neukirchen130605Neukirchen. „Mit dem Beschluss zur Kostenerhebung und –abwicklung wurde der im Jahre 2012 abgeschlossene Dienstleistungsvertrag mit dem Landesbetrieb „Hessen Forst“ endgültig auf eine neue Grundlage gestellt“, berichtete der Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft Neukirchen, Bürgermeister Klemens Olbrich. Der Forstbetriebsgemeinschaft Neukirchen gehören 23 Mitglieder mit 3.712 ha Forstfläche an, darunter sechs Kommunen (Neukirchen, Schwarzenborn, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach und Willingshausen), vier Privatwaldbesitzer sowie acht Interessentenwaldbesitzungen.

Zu den Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft gehören: die pflegliche, nachhaltige und planmäßige Bewirtschaftung der Waldgrundstücke ihrer Mitglieder zu verbessern; Abstimmung von Betriebs-/Wirtschaftsplänen und einzelner forstlicher Vorhaben; Planung und Ausführung gemeinsamer forstbetrieblicher Maßnahmen; Unterstützung der waldbesitzenden Mitglieder bei dem Absatz der Forstprodukte und Verkauf von Forstprodukten, Waldschutzmaßnahmen sowie  Weiterleitung von Zuschüssen zur Pflege und Erstaufforstung

In der gut besuchten Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Neukirchen waren neben den Bürgermeistern der vertretenen Kommunen auch vom Forstamt Neukirchen der Forstamtsleiter Norbert Altstädt, der stellvertretende Forstamtsleiter Günter Schumann, Büroleiter Apel sowie die betroffenen Revierleiter anwesend.

Der neue Dienstleistungsvertrag mit Hessen-Forst ist notwendig geworden auf Grund der aus kartellrechtlichen Gründen geänderten Rechtssetzung zur Privatwaldbetreuung. Als Folge daraus seien neue verbindliche Beförsterungsverträge für den Privatwald eingeführt worden. Die Leistung der Forstverwaltung aus diesen Verträgen ende beim Holzverkauf und der Holzübernahme durch den Käufer. Der Holzverkauf als auch die kasstentechnische Abwicklung werde als eine kostenpflichtige Sonderleistung des Forstamtes definiert.

Herr Apel vom Forstamt führte aus, dass die Beförsterung des Kommunal- und Gemeinschaftswaldes in einem Leistungskatalog beschrieben sei, der wiederum die Leistung des Forstamtes bis zur Holzabfuhr regele. Eine kostenpflichtige Sonderleistung entstehe also nur im Privatwald und auch nur dort, wo der entsprechende Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Forstbetriebsgemeinschaft Neukirchen fasste hierüber einen Beschluss in der im Mai 2013 stattgefundenen Mitgliederversammlung. Bedingungen zu Kostenerhebung und Abwicklung wurden definiert. Der Dienstleistungsvertrag gilt auch für die kooperativen Mitglieder, die Forstbetriebsvereinigung Ottrau/Schrecksbach und auch für die Forstbetriebsvereinigung Neukirchen/Oberaula. Aktuelles aus der Forstpolitik und zum Holzmarkt trug Forstdirektor Norbert Altstädt vor, zur forstlichen Förderung, Fortbildung der Waldbesitzer und der Privatwaldbetreuung referierte Forstoberrat Günter Schumann. Die Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft Neukirchen einigten sich ferner darauf, gemeinsam mit der Forstbetriebsgemeinschaft Homberg den Abschluss einer gemeinschaftlichen Haftpflichtversicherung anzustreben.

In einer weiteren Vorstandssitzung am 13. Juli sollen Einzelheiten der Vertragsbedingungen erörtert werden. (red)



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