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Förderung für Heilkurorte verbessert

Hessen. „Mit dem KFA2016 geben wir fast allen hessischen Heilkurorten eine kräftige Finanzspritze. Wir erhöhen die Förderung um 1,5 Millionen Euro. 25 von 31 Kurorten bekommen dadurch mehr Geld“, das erklärten Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir heute gemeinsam in Wiesbaden. Im Rahmen der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs zum 1. Januar 2016 – kurz KFA2016 – wird die bisherige Verteilung der Landeszuweisungen an die anerkannten Heilkurorte auf eine neue Grundlage gestellt.

Die Kurorte werden gefördert, da ihnen Kosten für die Vorhaltung und Pflege der Kurinfrastruktur entstehen. Außerdem müssen sie in der Regel einen Steuernachteil auffangen, da sie in der Ansiedelung von Gewerbe eingeschränkt sind. Die Förderung ist auch als „Bäderpfennig“ bekannt und seit ihrer Einführung 2001 nicht mehr verändert worden. Mit der vorgesehenen Erhöhung soll der zwischenzeitlichen Kostenentwicklung Rechnung getragen werden. Die Förderung steigt von bisher 11,5 Millionen Euro jährlich auf 13 Millionen Euro ab 2016. „Der KFA2016 ist klar, fair und ausgewogen – das gilt auch für die Unterstützung unserer Heilkurorte, auf deren Tradition wir in Hessen stolz sind. Ihre Förderung werden wir deshalb zukünftig auf eine gerechtere und passgenauere Grundlage stellen“, betonte der Finanzminister.

„Mit weit über einem Viertel der Übernachtungen sind die Heilbäder und Kurorte wichtige Tourismusziele in Hessen“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Allein mit ihren touristischen Aktivitäten geben sie rund 38.400 Menschen Arbeit, zudem leisten sie ihren Beitrag zur medizinischen Versorgung. In den vergangenen Jahren hat das Hessische Wirtschaftsministerium die kurspezifische und touristische Infrastruktur mit 36 Millionen Euro gefördert und damit Investitionen von rund 90 Millionen Euro ausgelöst. Die Anhebung des Bäderpfennigs wird die Heilbäder und Kurorte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weiter unterstützen.“

Bisher wird die Förderung für die hessischen Heilkurorte zu zwei Dritteln nach der Zahl der kurtaxpflichtigen Übernachtungen und zu einem Drittel nach der Zahl der Betten in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen verteilt. Hinzu kommen gezielte Projektförderungen touristischer Infrastrukturen durch das hessische Wirtschaftsministerium.

Gemeinsam mit Wirtschafts- und Innenministerium sowie Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände und des Hessischen Heilbäderverbands habe das Finanzministerium die derzeitige Förderungspraxis einer kritischen Prüfung unterzogen, so Schäfer. „Wir wollen erreichen, dass unsere Heilkurorte auch weiterhin ein attraktives Angebot für preisorientierte Gäste bereithalten können“, erläuterte der Finanzminister. Dies könne mit Blick auf die außerhessischen Wettbewerber nur gelingen, sofern die Kurtaxen in Hessen stabil blieben. Deshalb bedürfe es weiterhin einer Finanzzuweisung des Landes. Im Rahmen des KFA2016 werde die Förderung der Kurorte nun auf eine verbesserte Basis gestellt, die außerdem stärker an die individuelle Situation vor Ort gekoppelt sei. „Mit dem neuen Förderungsmodell werden wir deshalb die größtmögliche Verteilungsgerechtigkeit erzielen“, sagte Schäfer.

Die Städte Wiesbaden und Kassel werden durch die Neuregelung keine Förderung mehr erhalten, da die Belastungen durch einen Kurbetrieb – Unterhalt der entsprechenden Infrastruktur und Verzicht auf Gewerbeansiedlung – in diesen beiden Großstädten kaum nennenswert sind. Die bisherigen Fördersummen machten schon bislang nur einen Bruchteil ihrer städtischen Haushalte aus. „Wiesbaden und Kassel zählen mit prognostizierten Zuwächsen von 16 und fast 14,7 Millionen Euro ohnehin zu den Gewinnern beim KFA2016. Mit der Neuregelung des Bäderpfennigs unterstützen wir nun die Kommunen umso mehr, die wesentlich auf den Erhalt ihres Kurbetriebs angewiesen sind“, so Schäfer und Al-Wazir abschließend.

So sieht die neue Förderungsregelung im Rahmen des KFA 2016 aus:

1. Es wird eine Untergrenze von mindestens 5.000 kurtaxpflichtigen Übernachtungen als Bedingung für Finanzzuweisungen geschaffen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Gemeinden, bei denen die Kur im kommunalen Wirtschaftsgeschehen nur noch eine untergeordnete Bedeutung hat, in den Genuss einer Förderung gelangen.

2. Mit der Einführung einer Kappungsgrenze bei der Anrechnung der Übernachtungszahlen von 100 Übernachtungen je Einwohner soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass bei einer höheren Übernachtungszahl die Belastung des Kurortes nicht im gleichen Umfang steigt und daher auch nicht im gleichen Verhältnis ausgeglichen werden muss.

3. Die Förderung wird auf kreisangehörige Gemeinden begrenzt.

4. Die Einführung eines Infrastruktursockels: Von den insgesamt 13 Millionen Euro werden 10 Prozent nach gewichteten Einwohnern auf diejenigen Heilkurorte verteilt, die unter 42.000 Einwohner haben. Davon werden vor allem kleinere Kurorte profitieren, die ihre Kosten für die Vorhaltung von Kureinrichtungen nur auf wenige Einwohner verteilen können. Die Einwohnerveredelung erfolgt in sechs Stufen. Sie wirkt umso stärker, je weniger Einwohner der Heilkurort hat.

5. Der Aspekt der medizinischen Wertschöpfung im Kurbetrieb soll stärker als bisher berücksichtigt werden. Deshalb erhält das Kriterium „Betten in Rehabilitationseinrichtungen“ künftig ein größeres Gewicht. Die Mittel werden ab 2016 jeweils zu 45 Prozent nach den Kennzahlen „kurtaxpflichtige Übernachtungen“ und „Betten in Rehabilitationseinrichtungen“ verteilt.

Welche Veränderungen sich daraus für die Heilkurorte ergeben, ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Es handelt sich dabei um eine Modellrechnung bezogen auf das Jahr 2014. Sie zeigt, wie sich im vergangenen Jahr die Zuweisungen für die Heilkurorte entwickelt hätten, wenn die Neuregelung bereits gültig gewesen wäre. Die tatsächlichen Werte für 2016 können erst im Laufe des Jahres 2015 errechnet werden. (red)



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