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Anrainerkommunen fordern gerechten Lärmschutz

Gudensberg. Mit der bevorstehenden vollständigen Verkehrsfreigabe der A49 sehen sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Landräte der Anrainerkommunen aus den Landkreisen Schwalm-Eder und Kassel mit gravierenden Herausforderungen konfrontiert. Der erwartete Anstieg des Lkw-Verkehrs lässt laut Prognosen den Lärmpegel signifikant steigen.

Die Bürgermeisterin, die Bürgermeister und Landräte der Anrainerkommunen der A49 fordern die Autobahn GmbH zum Handeln auf. Foto: N.N. | Stadt Gudensberg

Die Bürgermeisterin, die Bürgermeister und Landräte der Anrainerkommunen der A49 fordern die Autobahn GmbH zum Handeln auf. Foto: N.N. | Stadt Gudensberg

Bereits jetzt sind in vielen Ortschaften entlang der Strecke erhebliche Grenzwertüberschreitungen gemessen worden.

Gesundheitsrisiken möglich

„Unsere lärmtechnischen Untersuchungen zeigen, dass die Lärmgrenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) in den an der A49 gelegenen Ortschaften bereits heute deutlich überschritten werden. Besonders in den Nachtstunden sind die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner unerträglich und bergen erhebliche Gesundheitsrisiken,“ so die Vertreter aus Gudensberg, Edermünde, Baunatal, Schwalmstadt, Neuental, Fritzlar, Borken, Wabern sowie deren Landräte und die Interessengemeinschaft »Lärmschutz A49«.

Die Anrainerkommunen fordern deshalb dringend eine sofortige und wirksame Reaktion seitens der zuständigen Autobahn GmbH, um die berechtigten Interessen der Bürger zu wahren. In einem gemeinsamen Schreiben haben die Bürgermeister und Landräte folgende Forderungen formuliert:

1. Bereitstellung aktueller Daten:
Übermittlung aktueller Verkehrsaufkommensdaten der relevanten Streckenabschnitte der A49, um nach der Verkehrsfreigabe belastbare Vergleiche der Veränderungen im Fahrzeug- und Lärmaufkommen zu ermöglichen.

2. Monitoring nach der Verkehrsfreigabe:
Spätestens drei Monate nach der vollständigen Freigabe der A49 soll eine erneute Erhebung des Verkehrs- und Lärmaufkommens erfolgen. Die Ergebnisse müssen den Kommunen innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Untersuchungen zugänglich gemacht werden.

3. Umsetzung effektiver Lärmschutzmaßnahmen:
Auf Basis der erhobenen Daten erwarten die Kommunen die unverzügliche Planung und Umsetzung geeigneter Lärmschutzmaßnahmen. Die Anrainer fordern eine Gleichbehandlung gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes, sodass die Menschen entlang der A49 nicht schlechter gestellt werden als Anwohner anderer Autobahnabschnitte.

Faire Behandlung für alle Anwohner gefordert

„Es ist nicht hinnehmbar, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen die Menschen entlang älterer Streckenabschnitte massiv benachteiligen,“ betonen die Kommunen. Die Forderung laute daher klar: Die Anwohner der A49 haben Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen, die den gleichen Standards entsprechen wie bei Neubaustrecken. Dies sei nicht nur eine Frage des rechtlichen Anspruchs, sondern vor allem der Gesundheitsvorsorge und Gerechtigkeit.

Die Anrainerkommunen erwarten nun eine verbindliche Rückmeldung und ein schnelles Handeln der Autobahn GmbH. Parallel dazu werden auch der amtierende Verkehrsminister, die Öffentlichkeit und weitere zuständige Stellen über die Forderungen informiert.

„Wir setzen auf eine konstruktive Zusammenarbeit und erwarten, dass die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden,“ heißt es abschließend in der gemeinsamen Erklärung der Bürgermeisterin, der Bürgermeister und Landräte.

Stadt Gudensberg
red



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