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Abwassersplitting: Neue Belastungen oder längst fällige Gebührengerechtigkeit?

Interessenvertretung Klärwerk e. V. lädt zum Informationsabend ein.

Borken. Bisher wird die Höhe der Abwassergebühren noch nach dem Frischwassermaßstab erhoben, also jener Menge, die der gewerbliche oder private Verbraucher als Trinkwasser den Leitungen des Versorgers entnimmt. Doch das soll sich mit der neuen Festsetzung des gesplitteten Abrechnungsverfahrens bald ändern, auch für alle auswärtigen und ortsansässigen Grundstückseigentümer der nordhessischen Kleinstadt Borken.

Es ist vorgesehen, die bisherige Form der Berechnung zu trennen, nämlich in die Bereiche Schmutzwassergebühr (Wasserverbrauch) und  Niederschlagswassergebühr (befestigte „abflusswirksame“ Flächen). Dank dieser Neuerung soll zukünftig die Abgabe für Grund und Boden verursachungsgemäß nach den versiegelten (abflusswirksamen) Flächen festgelegt werden. Damit sollen Grundstücke mit größeren „abflusswirksamen“ Plätzen (landwirtschaftliche Höfe, Gewerbebetriebe usw.) stärker in die Pflicht genommen werden als solche (Eigenheime), die kleinere Flächen nachweisen können. „Besonders im ländlich, dörflich geprägten Raum trifft das auf landwirtschaftliche Höfe zu, auf Scheunen und sonstige großen Gebäude,“ sagt Marcel Pritsch-Rehm aus dem Stadtteil Arnsbach. „Deren Besitzer wird es mal wieder besonders hart treffen!“

Den kommunalen Behörden wurde das neue Verfahren durch richterlich verordnete Entscheidungen (Urteile) von Verwaltungsgerichten mehrerer Bundesländer, unter anderem Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen, auferlegt, die die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren für dringend erforderlich im Sinne der Gebührengerechtigkeit halten.

Pritsch-Rehm ist als Kommunalpolitiker und Vorstandsmitglied der Interessenvertretung Klärwerk e. V. schon seit einigen Wochen intensiv mit der Materie beschäftigt, hat reichlich Informationsmaterial gesammelt und gesichtet und sich darüber hinaus mit den zuständigen amtlichen Stellen in Verbindung gesetzt, um vom aktuellen Stand der Dinge im Raum Borken Kenntnisse zu erlangen: „Ich bin darüber erfreut, dass man mir so ausführlich auf meine Fragen geantwortet hat, nur wundert es mich bis heute, dass zu diesem wichtigen Thema die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Borken bisher in keiner Weise informiert wurden. Wir alle wissen, wie viel Kraft und Ausdauer es uns bislang gekostet hat, das Kind namens Schaffensbeitrag aus dem Brunnen zu holen. Dieser Fehler darf nicht wiederholt werden.“

So ist die Erfassung der in Betracht kommenden Flächen über Luftbildaufnahmen längst erfolgt. Danach soll der Flächenabgleich mit den Grundstückseigentümern durch Fragebögen erfolgen, das heißt, sie bekommen ein Anschreiben mit dem Bild ihres Grundstücks, auf dem die versiegelten Flächen aufgeführt werden. Da die Gebühr nur für abflussrelevante Bereiche anfällt, sind nicht angeschlossene Flächen vom Eigentümer herauszunehmen. „Hier gilt es besonders aufzupassen, um späteren Ärger zu vermeiden“, ergänzt Bernd Zuschlag, Vorsitzender der Bürgerinitiative.

Landen die ausgefüllten Fragebögen wieder bei der Stadtverwaltung, wird anhand der eingetragenen Daten die Flächenbilanz erstellt. Aus ihr und den Gesamtkosten der Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich dann die zu zahlende jährliche Summe, welche nach dem Verursacherprinzip auf die einzelnen Grundstückseigentümer umgelegt wird.

Der offiziell bekannt gewordene Termin für Bürgerinformationen ist von Seiten der Stadt erst für das zweite Quartal im nächsten Jahr – 2012! – vorgesehen. „Unserer Auffassung nach natürlich viel zu spät und daher völlig inakzeptabel“, kritisiert Marcel Pritsch-Rehm, „wie soll sich so der Bürger, der zuvor erst seinen Hof gepflastert hat, darauf einstellen, wenn ihm die Möglichkeit genommen wurde, die Versickerung auf seinem Grund und Boden mit einzuplanen? Der Eigentümer hat dann kaum noch Spielraum, Maßnahmen anzuwenden, die es erlauben, das Wasser fachgerecht versickern zu lassen“.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) rät ohnehin, vor der Einführung des Abwassersplittings die Eigentümer von Grundstücken zur Ermittlung ihrer Flächen mit Selbsterfassungsbögen auszustatten. Auf solche Art und Weise könnten hohe Kosten für ein beauftragtes Ingenieurbüro und die doppelte Bearbeitung durch den dann noch notwendigen Flächenabgleich eingespart werden. Gemeinden wie Wabern haben es vorgemacht, ihr beispielhaftes Vertrauen auf die Ehrlichkeit der einheimischen Bevölkerung war offensichtlich erfolgreich.

So sollte die künftige Höhe der Gebühren wohl kaum Eigentümer eines Einfamilienhauses mehr als bisher belasten, dafür natürlich Bauernhöfe und gewerbliche Betriebe, besonders die mit großen Hallen und Stellplätzen. Wenn man Letztere nicht schon mit  sogenannten Ablöseverträgen von dieser Pflicht befreit hat. Außerdem kommen schon Zweifel auf: „Es werden die Einnahmen aus der neuen Gebührenordnung nicht erkennbar steigen, aber durch den erhöhten Verwaltungsaufwand mit den damit verbundenen zusätzlichen Kosten könnte es dann doch auch bei uns letztlich zu einer Gebührenerhöhung kommen“, warnen Sprecher der Bürgerinitiative schon heute.

Um dem dringend notwendigen Informationsbedarf der betroffenen Bevölkerungsschicht frühzeitig Rechnung zu tragen und die erwartete Umsetzung in die Praxis vor Ort anhand von Beispielen deutlich zu machen, veranstaltet die Interessenvertretung Klärwerk am Mittwoch, den 8. Juni 2011, im kleinen Saal des Bürgerhauses Borken ab 19.30 Uhr einen öffentlichen Informationsabend. Im Anschluss an eine allgemeine Einführung zum Thema wird von bisher schon bekannten und erfolgten Schritten zur Verwirklichung des kommunalen Vorhabens berichtet und von den Möglichkeiten, auf die Reduzierung der persönlichen Belastung Einfluss zu nehmen. Dann soll zu Fragen von Seiten der Besucher Stellung genommen werden, in die auch kompetente eingeladene Fachleute einbezogen werden. Der Abend dient reinen Informationszwecken und verfolgt das Ziel, die Komplexität der neuen Gebührenverordnung jedermann praxisnah verständlich zu machen und den zunächst noch unsicheren Zahlungspflichtigen mit dem nötigen „Rüstzeug“  im Umgang mit dem kommenden Bescheid auszustatten.

Pritsch-Rehm: „Natürlich muss sich die Stadtverwaltung an Recht und Gesetz halten und wir erkennen auch die Notwendigkeit einer gesplitteten Abwassergebühr schon unter dem Gesichtspunkt ökologischer Gründe an. Jedoch sollte ein gut informierter mündiger Bürger rechtzeitig für sich selbst entscheiden, ob und welche Maßnahmen er anwendet, damit er sich auch in Zukunft Haus und Hof noch leisten kann“. (Horst Paulduro)



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