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Biogasanlage: Grüne für klare Bedingungen

Niedenstein. Bündnis 90/Die Grünen begrüßen grundsätzlich den Bau von Biogasanlagen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Die Beschlussvorlage über den Bau einer Biogasanlage zwischen Metze und Wichdorf sei jedoch sehr ungenau formuliert, heißt es in einer Pressemitteilung. Klare Vorgaben und Vereinbarungen sollten nach Ansicht der Grünen Bestandteil des Beschlusses sein. Der Magistrat hatte die Investoren angeschrieben und „Forderungen“ geäußert. Die Stellungnahme der Bioenergie Metze GmbH & Co. KG sei aber auf die Forderungen bisher nicht genügend eingegangen. Die Grünen wollten klare Verhandlungsergebnisse in der Beschlussvorlage festgeschrieben haben, um keinen „Blankoscheck“ auszustellen.

Der „zu früh gefasste Beschluss“ der Stadtverordnetenversammlung schwächt nach Ansicht der Grünen die Verhandlungsposition der Stadt Niedenstein. Der Antrag der Grünen wurde abgelehnt: „… Die Betreiberin der geplanten Biogasanlage ist anzuschreiben, um eine verbindliche Zusage hinsichtlich der in der Begründung aufgelisteten Forderungen zu erhalten.“ Mitte Juni trifft sich die Stadtverordnetenversammlung erneut. Es bestand für die Stadtverordnetenversammlung kein Zeitdruck. „Der Beschlussvorschlag hätte konkretisiert werden können“, erklärt Grünen-Fraktionsvorsitzender Jörg Warlich. „Die Chance wurde vertan!“ Ein weiterer Änderungsantrag der Grünen lautete: „Es ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Die notwendigen Auflagen sind festzulegen, um Beeinträchtigungen (Lärm, Gerüche usw.) auszuschließen.“

Der Bau der Biogasanlage könnte dazu führen, dass erneut die Errichtung eines Schweinemaststalles in der Nähe zur Biogasanlage zur Diskussion gestellt werde. Dies sei  im Anschluss an die letzte Stadtverordnetenversammlung deutlich geworden. Ein zuschauender Landwirt habe dies als Notwendigkeit aufgeführt, um die „Wärme optimal zu nutzen“. Die Grünen wurden dadurch in ihrer Auffassung bestätigt, wonach Ausnahmen von der Veränderungssperre nicht hilfreich sind. „Es muss ein Gesamtkonzept erstellt werden. Dies bezieht sich auch auf den Bau von Biogasanlagen, um die entstehende Wärme optimal nutzen zu können“, sagen sie. Im Bebauungsplan könnten dann die notwendigen Auflagen geregelt werden. (red)



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