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IHK: Kommunale Forderung nach verstärkter wirtschaftlicher Betätigung kontraproduktiv

Kassel. Im Rahmen der Verhandlungen zum Hessischen Energiegipfel war einer der nicht im Konsens gelösten Diskussionspunkte eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), um den Kommunen eine wirtschaftliche Betätigung zu gestatten. Die Meinungen gehen hier weit auseinander. Die Koalition hat dazu einen Änderungsvorschlag zur HGO vorgelegt, der seitens der hessischen Wirtschaft abgelehnt wird. Die Opposition fordert noch erheblich weitergehende Freistellungen für die Kommunen und findet dazu bei den kommunalen Spitzenverbänden breite Unterstützung. Argumente der kommunalen Seite sind eine verstärkte Einflussnahme auf die nötige Energiewende, die in der bisherigen Konstellation nicht möglich sei.

In dieser Richtung äußern sich derzeit auch Bürgermeister und Politiker im IHK-Bezirk Kassel. Die Kommunen argumentieren, dass die Energiewende mit den Zielen eines geringeren Verbrauchs, höherer Energieeffizienz und mehr erneuerbarer Energien durch mehr unternehmerische Betätigung von Kommunen und Stadtwerken beschleunigt werde.

Die IHK Kassel sieht keinen Bedarf für eine Öffnung oder gar völliger Freigabe der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen und lehnt diese ab. „Damit wird der Grundsatz Privat vor Staat ausgehebelt. Das stärkere Engagement öffentlicher Unternehmen im Wettbewerb geht zulasten privater Unternehmen. Kommunen treten damit in direkten Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft“, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK Kassel, Oskar Edelmann. „Die Mitwirkung der Kommunen ist bei der Umstellung der Energiewende unbestritten wichtig. Wenn die Energiewende aber beschleunigt werden soll, muss ein besonderer Fokus auf den technischen Fortschritt gelegt werden. Hier sind die Unternehmen gefragt. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung ist es in erster Linie ihre Aufgabe, Innovationen hervorzubringen und sie zur Marktreife weiterzuentwickeln. Staat und Kommune sind hingegen für die Rahmensetzung von Markt und Wettbewerb zuständig und sollten nicht unternehmerisch tätig werden.“

„In unserer Region gibt es mannigfaltige Beispiele, wie private Unternehmen mit Unterstützung der Kommunen die Energiewende und die damit verbundene Dezentralisierung vorantreiben“, sagt Dr. Gerold Kreuter, Leiter Umwelt und Energie der IHK Kassel. Biogasanlagen, Solarparks und Windkraftanlagen, aber auch kommunale Netze würden privat betrieben, erläutert der IHK-Energieexperte. Oft seien die Kommunen dort auch gesellschaftlich beteiligt und nehmen ihren Einfluss wahr. „Bei einer Bestandsaufnahme dieser Gesellschaften zeigt sich oft, dass gerade junge Unternehmen oder Neugründungen in der Energiewende ihren wirtschaftlichen Erfolg suchen und – wie viele Beispiele zeigen – auch haben. Oft sind die Kommunen im Rahmen den bisher schon möglichen Beteiligungen mit dabei oder profitieren von der Wirtschaftskraft der neuen, lokalen Unternehmen.“

Kreuter betont, dass auch in den vergangenen Jahren schon mehrfach eine Beteiligung der Kommunen an neu gegründeten Gesellschaften aufgrund der im Rahmen der Regelungen der HGO nötigen Konsultation der Kammern positiv beschieden wurde. „Nur bei einem sinnvollen Zusammenarbeiten von Privat und Kommunal sind häufig die nötigen unternehmerischen Entscheidungen zu treffen – ohne eine politische Einflussnahme der betroffenen Kommune auszuschließen. Auch verkennen die kommunalen Vertreter häufig, dass sehr wohl unternehmerisches Risiko von großem Ausmaß bei den Anlagen insbesondere im Bereich Off-Shore-Windtechnologie mit der Gefahr eines Totalverlustes der Investitionen besteht. Subsidiarität unter der Prämisse „Privat vor Staat“ gelte daher auch bei der Energiewende“, so Kreuter. (red)



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